Branchenmeldungen 08.07.2021

Mindestlohn ist zum 1. Juli erneut angestiegen

Mindestlohn ist zum 1. Juli erneut angestiegen

Foto: Fokussiert – stock.adobe.com

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2021 bei 9,50 Euro brutto. Bis zum 1. Juli 2022 wird er in mehreren Schritten auf 10,45 Euro steigen.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Juli 2021 je Zeitstunde 9,60 Euro. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe dieses Mindestbruttolohns. Nur für wenige Ausnahmen gilt der Mindestlohn nicht.

Die Anpassung erfolgte gemäß dem Beschluss der Mindestlohnkommission zur dritten Anpassung des Mindestlohns vom 30.06.2020. Der Beschluss sieht folgende Anpassungen des Mindestlohnes vor:

  • zum 01.01.2021: 9,50 Euro
  • zum 01.07.2021: 9,60 Euro
  • zum 01.01.2022: 9,82 Euro
  • zum 01.07.2022: 10,45 Euro

Ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen und trägt damit zu einem fairen und funktionierenden Wettbewerb bei. Gleichzeitig sorgt er für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen. Der Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums hilft herauszufinden, ob und wieweit ein Gehalt dem Mindestlohn entspricht, darüber oder darunterliegt und wie hoch der Stundenlohn ist.

Quelle: Newsletter Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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