Branchenmeldungen 10.01.2018
Neue Notfalldienstorganisation in Zürich
Ärzteschaft, Gemeinden und Kanton stellen gemeinsam sicher, dass die Zürcher weiterhin auf die richtige medizinische Hilfe zählen können – auch ausserhalb von Praxisöffnungszeiten und überall im Kanton gleichermassen: Ab 2018 ist eine unter ärztlicher Leitung stehende Triagestelle rund um die Uhr über eine kantonsweit einheitliche Telefonnummer erreichbar. Die Gesundheitsdirektion hat dazu, in Absprache mit dem Gemeindepräsidentenverband, den Leistungsauftrag der kantonalen Ärztegesellschaft erteilt. Der Regierungsrat hat die Vereinbarung genehmigt; für die nötigen gesetzlichen Anpassungen beantragt er dem Kantonsrat eine Änderung des Gesundheitsgesetzes.
Notwendige Neuorganisation
Die traditionelle und über lange Zeit bewährte ärztliche Notfalldienstorganisation ist jedoch zunehmend infrage gestellt: So stehen auf der einen Seite viele Hausärzte vor der Pensionierung, und jüngere Mediziner lassen sich vermehrt anstellen oder arbeiten Teilzeit. Auf der anderen Seite verfügen immer weniger Patienten über einen eigenen Hausarzt, dessen Dienste sie uneingeschränkt beanspruchen können. Stattdessen wird oft direkt der teure Spitalnotfall aufgesucht. Dies ist in allen Fällen, die nicht lebensbedrohlich sind, nicht nur die falsche Anlaufstelle, es belastet das Gesundheitssystem und die Krankenkassenprämien auch mit unnötigen Kosten.
Um die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung auch ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit des Arztes, Zahnarztes oder Apothekers und auch für diejenigen, die über keine direkte medizinische Ansprechperson (mehr) verfügen, weiterhin sicherzustellen, haben die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ), der Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich (GPV) und die Gesundheitsdirektion Ende letzten Jahres gemeinsam die Eckwerte für ein künftiges Modell festgelegt. In der Zwischenzeit sind diese konkretisiert worden, sodass die Umsetzung ab 1. Januar 2018 möglich wird.
Notrufnummer 144: Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Als Drehscheibe dient dabei eine zentrale Triagestelle unter ärztlicher Leitung, die das gesamte Kantonsgebiet abdeckt; angeschlossen sind auch die Organisationen der Zahnärzte und Apotheker. Kantonsweit wird die Stelle über eine einheitliche Telefonnummer erreichbar sein. In Zukunft werden hier rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, alle Anrufe aus der Bevölkerung entgegengenommen und kompetent an die Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die Notfalldienst leisten, vermittelt; im Bedarfsfall auch an andere geeignete Leistungserbringer wie Spitäler, Spitex oder an den Rettungsdienst, oder es wird empfohlen, auf die sofortige Inanspruchnahme einer medizinischen Fachperson zu verzichten.
Vom Rettungsdienst mit der Notrufnummer 144 ist die neue „Notfallnummer“ denn auch zu unterscheiden. Die beiden Organisationen decken zwei verschiedene Bereiche ab: Der Rettungsdienst kommt dann zum Einsatz, wenn eine lebensbedrohliche Situation vorliegt und ein sofortiger Transport ins Spital nötig ist. Die neue ärztliche Triagestelle ist dagegen für jene dringenden Fälle gedacht, wenn zum Beispiel der eigene Hausarzt bereits Feierabend hat oder wenn man auf keine medizinische Vertrauensperson zurückgreifen kann.
Quelle: Gesundheitsdirektion Kanton Zürich