Branchenmeldungen 14.02.2019

Online-Bewertungen gefälscht? Zahnarzt verklagt Konkurrenten

Ein Zahnarzt aus Baden-Württemberg soll auf Internet-Portalen falsche Bewertungen geschrieben haben, um einen Konkurrenten zu schädigen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt aktuell in zweiter Instanz über den Streit zwischen zwei Zahnärzten aus der Umgebung der Landeshauptstadt. Dem Beklagten wird vorgeworfen, auf Bewertungsportalen unzutreffende negative Bewertungen über die Zahnarztpraxis des Klägers verfasst zu haben.

Der Beklagte bestreitet jedoch, Verfasser der beanstandeten Einträge zu sein. Der Kläger hatte beim Landgericht Stuttgart ein Sprachgutachten vorgelegt. Demnach stammten schlechte Bewertungen seiner Praxis sowie lobende Äußerungen über die seines Konkurrenten vom selben Autor. In erster Instanz hatte das Landgericht Stuttgart einen Unterlassungsantrag des Klägers zurückgewiesen. Der Zahnarzt hatte dagegen Berufung eingelegt.

UPDATE Einstweilige Verfügung gegen Zahnarzt nach Fake-Bewertungen

Ein Zahnarzt aus dem Rems-Murr-Kreis darf keine unzutreffenden Bewertungen über einen Konkurrenten mehr ins Internet stellen. Im Streit zwischen zwei Zahnärzten aus dem Rems-Murr-Kreis erließ das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten.

Damit wurde ein Urteil des Landgerichts Stuttgart aufgehoben. Anders als das Landgericht sah es der Senat als erwiesen an, dass der Beklagte hinter zahlreichen negativen Einträgen auf Bewertungsportalen steckt. Grundlage war ein Sprachgutachten: Demnach stammten die schlechten Bewertungen über die Praxis des Klägers sowie lobende Äußerungen über die Praxis des Beklagten «mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit» vom selben Autor.

Von den einzelnen Punkten, die darin aufgeführt seien, reiche zwar keiner für sich genommen aus, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. «Aber wenn man alles zusammennimmt, ist es ausreichend.» Das Sprachgutachten hatte in den Texten wiederkehrende Rechtschreibfehler ausgemacht. Außerdem seien der Begriff «Atmosphäre» und das Thema Kosten in den Bewertungen immer wieder aufgetaucht.

Der Beklagte erkannte den Unterlassungsantrag an. Er betonte am Ende aber erneut, nicht der Verfasser der Texte zu sein.

Quelle: dpa

Foto: Wordley Calvo Stock – stock.adobe.com

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