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Die
Qualität der Ausbildung und der Ausübung der Gesundheitsberufe soll
gefördert werden. Der Bundesrat will dies für die Berufe der
Fachhochschulen mit einem neuen Gesundheitsberufegesetz (GesBG)
sicherstellen. Er hat Ende November die entsprechende Gesetzesvorlage,
die vom EDI und dem WBF ausgearbeitet wurde, an das Parlament
überwiesen.
Das
GesBG soll einen wichtigen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden
Gesundheitsversorgung leisten. Es legt gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Bachelor-Ausbildungen in Pflege,
Physiotherapie, Ergotherapie, Optometrie, Hebammengeburtshilfe sowie
Ernährung und Diätetik – sowie für Osteopathie zusätzlich auf
Masterstufe – fest. Weiter regelt es die Ausübung der entsprechenden
Berufe in eigener fachlicher Verantwortung. Dazu gehören eine Berufsausübungsbewilligung sowie einheitliche Berufspflichten sowohl im
privaten als auch im öffentlichen Sektor. Die
Gesetzesvorlage sieht ein sogenanntes aktives Register vor, wie dies
bereits für Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktoren, Apotheker und Tierärzte in
Form des Medizinalberuferegisters existiert. Das
Gesundheitsberuferegister umfasst nicht nur die Ausbildungsabschlüsse
der Gesundheitsfachleute, sondern enthält auch Angaben über die
Bewilligung zur Berufsausübung und allfällige Disziplinarmassnahmen. Das
Register gewährleistet damit den Vollzug des GesBG über die
Kantonsgrenzen hinweg, erhöht die Transparenz für die Bevölkerung und
erleichtert den Kantonen die Aufsicht über die Gesundheitsfachpersonen. Das
GesBG ist Bestandteil der bundesrätlichen Strategie „Gesundheit2020“.
Eines der Ziele ist es, die Qualität der Gesundheitsversorgung in der
Schweiz durch mehr und gut qualifiziertes Gesundheitspersonal zu gewährleisten.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit