Branchenmeldungen 21.06.2017

Registrierung von Krebserkrankungen

Registrierung von Krebserkrankungen

Foto: Pressmaster – shutterstock.com

Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung

Krebserkrankungen sollen künftig schweizweit vollständig und einheitlich erfasst werden, um weitere Fortschritte in der Prävention, der Früherkennung und Behandlung dieser Krankheiten zu erzielen. Das Parlament hat dazu im März 2016 das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen verabschiedet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. April die Vernehmlassung zur entsprechenden Verordnung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Juli 2017.

Die Registrierung der Krebserkrankungen baut auf dem bestehenden, dezentralen System auf. Die Fälle werden in den kantonalen Krebsregistern und im Kinderkrebsregister erfasst. Auf nationaler Ebene werden die Daten anschliessend durch die nationale Krebsregistrierungsstelle zusammengeführt und aufbereitet. Die kantonalen und regionalen Krebsregister werden weiterhin von den Kantonen finanziert.

Von jeder Krebserkrankung werden künftig einheitliche Basisdaten erfasst. Dazu gehören die Art der Behandlung, das Behandlungsziel, die Grundlagen des Behandlungsentscheids, der Behandlungsbeginn und das Ergebnis der Erstbehandlung. Zusatzdaten umfassen Angaben zu den weiteren Behandlungen nach Abschluss der Erstbehandlung und zu allfälligen Begleiterkrankungen.

Die Ärztin oder der Arzt, der die Diagnose eröffnet, muss die Patientinnen und Patienten mündlich und schriftlich über ihre Rechte, den Datenschutz und über Art, Zweck und Umfang der Datenbearbeitung informieren. Die Patientin oder der Patient kann der Registrierung der Daten jederzeit widersprechen.

Pro Jahr werden in der Schweiz 38'000 neue Krebsfälle diagnostiziert, über 16'000 Menschen sterben jährlich an Krebs. Gemäss Schätzungen des Bundesamts für Statistik werden aufgrund der demografischen Entwicklung die durch Krebs bedingten Todesfälle in den nächsten 20 Jahren um rund ein Drittel zunehmen.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit

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