Branchenmeldungen 29.10.2025
Rekordzuwachs bei der Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen
Diese Ergebnisse gehen aus dem neuen Faktenblatt des Anerkennungsmonitorings des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hervor, welches das Anerkennungsgeschehen seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes 2012 empirisch untersucht. Zu 71 Prozent beantragten Frauen die Anerkennung ihrer ukrainischen Berufsqualifikation. Damit liegt ihr Anteil 14 Prozentpunkte höher als der Anteil von Frauen an allen Anerkennungsanträgen unabhängig vom Ausbildungsland. Besonders häufig wurden Anträge auf die reglementierten Berufe Ingenieur/-in, Pflegefachkraft, Lehrer/-in, Erzieher/-in und Arzt/Ärztin gestellt. Für diese Berufe ist unter anderem die Anerkennung notwendig, um sie in Deutschland ausüben zu dürfen. Insgesamt wurde in rund 95 Prozent der Verfahren eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit der Berufsqualifikationen festgestellt.
Auch wenn der Aufenthaltsstatus der Antragstellenden in der amtlichen Anerkennungsstatistik nicht erfasst wird, geht das BIBB-Anerkennungsmonitoring davon aus, dass aus der Ukraine Geflüchtete das Anerkennungsgeschehen mittlerweile prägen. Immer mehr Ukrainerinnen und Ukrainer können daher ihre beruflichen Abschlüsse erfolgreich in den deutschen Arbeitsmarkt einbringen. „Der Zuwachs ist bemerkenswert und erfreulich. Denn für eine gelungene und nachhaltige Integration in den deutschen Arbeitsmarkt ist eine qualifikationsnahe Beschäftigung zentral. Die Berufsanerkennung spielt dabei eine wichtige Rolle“, betont BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser.
Für Geflüchtete aus der Ukraine kann es insbesondere für eine weitere Perspektive in Deutschland wichtig sein, ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation anerkennen zu lassen. Denn der vorübergehende Schutz gemäß §24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist derzeit bis zum 4. März 2026 befristet, wobei die Verlängerung um ein weiteres Jahr absehbar ist. Für den Wechsel in den Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit, welcher eine längere Gültigkeit bietet, ist in der Regel die Berufsanerkennung erforderlich.
Damit internationale Fachkräfte noch schneller von den Vorteilen der Anerkennung profitieren und in den deutschen Arbeitsmarkt einsteigen können, arbeiten Bund und Länder gemeinsam daran, die Anerkennungsprozesse weiter zu beschleunigen. Dazu leistet das BIBB als Kompetenzzentrum zur Anerkennung einen aktiven Beitrag. Zum einen mit seiner wissenschaftsfundierten Politik- und Praxisberatung durch das BIBB-Anerkennungsmonitoring. Zum anderen mit dem Portal „Anerkennung in Deutschland“, welches bundesweit den Einstieg in den digitalen Antrag bietet. Zudem ermöglicht seit Kurzem der KI-Chatbot Aidy eine fundierte, digitale Erstberatung.
Mehr zur Statistik der Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen:
https://www.bibb.de/de/213410.php
Weitere Informationen unter:
Digitale Antragstellung über „Anerkennung in Deutschland“:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/digitalisierung.php
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)