Branchenmeldungen 19.06.2023

Starkes Signal des Bundesrates zur Eindämmung von iMVZ

Starkes Signal des Bundesrates zur Eindämmung von iMVZ

Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Die KZBV begrüßt die Entschließung des Bundesrats „Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes“ und fordert zusätzlich eine fachliche Gründungsbeschränkung

Der Bundesrat hat kürzlich mit deutlicher Mehrheit den von den Ländern Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie Hamburg eingebrachten Entschließungsantrag „Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes“ beschlossen. Die Entschließung enthält einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von investorengetragenen MVZ (iMVZ) und beruht auf einem breit getragenen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Frühjahr. 

„Das klare Votum des Bundesrates ist ein starkes Signal an den Bundesgesetzgeber, die Versorgung endlich wirksam vor den Gefahren durch iMVZ zu schützen. Dafür kämpft die KZBV schon seit vielen Jahren. Deshalb begrüßen wir die Entschließung der Länderkammer außerordentlich. Insbesondere die räumliche Beschränkung der Gründungsbefugnis, die MVZ-Schilderpflicht und die Einführung eines MVZ-Registers sind wichtige Elemente, um der Vergewerblichung der Versorgung Einhalt zu gebieten“, so Martin Hendges, neu gewählter Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. 

Aus Sicht der KZBV sollte darüber hinaus für den Bereich der zahnärztlichen Versorgung noch ein zentraler Baustein ergänzt werden, um den Gefahren von iMVZ für die Patientenversorgung speziell in diesem Versorgungsbereich tatsächlich wirksam zu begegnen: „Ganz entscheidend ist, dass neben der räumlichen zwingend auch eine fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung gesetzlich verankert wird“, führt Hendges weiter aus. „Hierzu sollte der bereits 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz für den zahnärztlichen Bereich beschrittene Sonderweg konsequent weiterverfolgt werden. Zahnärztliche MVZ sollten nur von Krankenhäusern mit einer zahnmedizinischen Fachabteilung bzw. einem zahnmedizinischen Versorgungsauftrag gegründet werden dürfen.“

Der Ball liegt nun im Spielfeld von Minister Lauterbach und seinem Haus: „Es ist höchste Zeit, dass der Bundesgesundheitsminister nun endlich seinen eigenen klaren Worten auch Taten folgen lässt. Im Sinne des Patientenwohls ist eine wirksame Regulierung des Investorentreibens überfällig, das unterstreicht der breit und parteienübergreifend getragene Beschluss der Länder sehr deutlich. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der die Forderungen des Bundesrates ergänzt und eine fachliche Gründungsbeschränkung für zahnärztliche MVZ aufgreift, sollte jetzt so schnell wie möglich vorgelegt werden – am besten noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Versorgungsgesetz I“, appelliert Hendges.

Bundeszahnärztekammer begrüßt Beschluss des Bundesrates zur Regulierung von Investoren-MVZ 

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt den heute vom Bundesrat mit großer Mehrheit angenommenen Regulierungsvorschlag für Investoren-MVZ (iMVZ). Der Bundesrat fordert darin die Bundesregierung auf, ein MVZ-Regulierungsgesetz auf den Weg zu bringen, mit dem das rasante, faktisch unreglementierte Wachstum der iMVZ gestoppt wird.

Der Bundesrat verlangt eine räumliche Begrenzung der Gründungsmöglichkeiten der Trägerkrankenhäuser auf einen Umkreis von 50 km, Höchstversorgungsanteile für Haus- und Fachärzte, eine Kennzeichnungspflicht auf dem Praxisschild, ein MVZ-Register zur Herstellung von Transparenz über die Eigentumsverhältnisse eines MVZ und Regelungsvorschläge, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen.

Die Forderungen des Bundesrates sind auch ein klares Bekenntnis zu den Vorzügen freiberuflicher Berufsausübung gegenüber gewerblichen, rein renditeorientierten Strukturen in der Gesundheitsversorgung. 

Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, sagte dazu: „Wir sind sehr erleichtert, dass die Länder die Dramatik der ungebremsten Ausbreitung der investorgesteuerten Bohrfabriken erkannt haben und endlich den in diesen Strukturen unter starkem Umsatzdruck arbeitenden jungen Zahnmedizinerinnen und Zahnmedizinern zur Seite springen. Nun ist es an Minister Lauterbach und der Bundesregierung, die Vorschläge des Bundesrates umzusetzen oder noch zu erweitern. Besonders die räumliche Begrenzung ist ein geeignetes Instrument, um die völlige Vergewerblichung der Zahnmedizin zu stoppen. Wir halten darüber hinaus auch die Einführung eines fachlichen Bezuges des gründungsberechtigten Krankenhauses als auch Änderungen im Zahnheilkundegesetz zur Verhinderung der Übernahme der Zahnmedizin durch rein renditeorientierte Investoren für dringend erforderlich.“

Konstantin von Laffert, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer: „Die Investorenpraxen tragen weder etwas Relevantes zur Versorgung in unterversorgten Gebieten noch zur Behandlung vulnerabler Gruppen bei, sondern sind in ihrem Streben nach maximaler Rendite gefangen. Nach dem Ausverkauf großer Teile unserer Industrie, wie der Stahl-, Computer- und Pharmabranche nach China bzw. Indien, darf es nicht sein, dass wir auch die Freien Berufe meistbietend an Investoren aus den USA, arabischen Staaten und Schweden verkaufen, ohne die verlässliche und indikationsgerechte zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung im Auge zu haben.“ 

Quelle: Bundeszahnärztekammer

Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

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