Branchenmeldungen 28.03.2022
Telematikinfrastruktur: Verantwortung endet am Konnektor!
Berichte über technische Datenpannen bei Konnektoren und eine Verlautbarung des Bundesdatenschutzbeauftragten, wonach es sich um eine Datenschutzverletzung handle, die der Ärzteschaft zuzuschreiben sei, hatten Ende Februar die Praxen brüskiert. Die gematik hat nun in einem öffentlichen Statement eingelenkt, dass im konkreten Fall keine Datenschutzverletzung vorgelegen habe und dass (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte generell bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Konnektors ihren datenschutzrechtlichen Sorgfaltspflichten hinreichend nachkommen.
Die BZÄK begrüßt diese Klarstellung und fordert alle politisch Verantwortlichen auf, auch für die Zukunft sicherzustellen, dass die gesetzlich festgeschriebenen Grenzen des Datenschutzes nicht aufgeweicht oder verschoben werden.
Quelle: BZÄK