Branchenmeldungen 17.03.2020
Update: Umgang mit dem Coronavirus in der Zahnarztpraxis
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Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die Risikoeinschätzung zum Coronavirus nun auf „hoch“ gesetzt. Es gibt regelmäßig aktualisierte Informationen und daraus resultierende Handlungsempfehlungen, insbesondere für Praxen und medizinisches Personal heraus. Das neueste Update stammt vom vergangenen Montag, dem 16.03.2020.
Die Zahl der neuen SARS-CoV-2-Infizierten in Deutschland steigt noch immer kontinuierlich an. Die Regierung greift aus diesem Grund zu immer drastischeren Schutzmaßnahmen und Einschränkungen, die sowohl das private als auch das berufliche Leben enorm einschränken. Das RKI, welches im engen Austausch mit nationalen und internationalen Behörden sowie Wissenschaftlern steht, prüft stets neue Erkenntnisse und leitet daraus auch für Mitarbeiter des Gesundheitswesen neue Schutzmaßnahmen ab.
Für Praxen gelten demnach:
- Patientenmanagement: Sofern möglich, sind Patienten räumlich zu trennen. Vor allem im Warte- und Eingangsbereich sollten große Patientengruppen vermieden werden.
- Aufklärung und Informationen: Praxen sollten auf ihren Websites bereits Verhaltensregeln kommunizieren. Diese beinhalten auch die Empfehlung, dass bei Erkältungssymptomen zunächst der telefonische Kontakt vorzuziehen sei. Sowohl online als auch vor Ort in der Praxis sollten Informationen über sinnvolle Hygienemaßnahmen ebenso wie die wichtigsten Fakten zum Coronavirus (Inkubationszeit, Symptome usw.) bereitgestellt werden.
- Telefonische Krankschreibung und postalische Zusendung anbieten, ebenso wie postalische Überweisungen, Rezepte usw.
- Bei Verdachtsfällen: Aufklärung, wann ein Test auf das Virus sinnvoll; Reiseanamnese, Symptome berücksichtigen.
- Auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 verweisen.
- Bei begründetem Verdachtsfall stellt das RKI klare Handlungsempfehlungen bereit.
- Vorbereitung intensivieren, um für die Verschärfung der Lage gerüstet zu sein: Pandemiepläne prüfen und organisatorische Abläufe vorbereiten.
Weitere Empfehlungen des RKI sind hier abrufbar.
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat umfassende Informationen für Praxispersonal und Ärzte hier aufgeführt.
Foto Teaserbild: sdecoret – stock.adobe.com