Branchenmeldungen 23.10.2014

Urteil gegen Zahntechniker aufgehoben

Urteil gegen Zahntechniker aufgehoben

Foto: © brat82 - Fotolia

Er ist Zahntechniker und Zahnprothetiker, hat aber wie ein Zahnarzt behandelt. In circa 2'300 Fällen soll er unrechtmässig Eingriffe, Zahnreinigungen und Narkosen durchgeführt haben. Dafür wurde der Zahntechniker verurteilt. Nun wurde das Urteil vom Bundesgericht aufgehoben.

Der Schwyzer Zahntechniker wurde für seine Behandlungen ohne die Berechtigung, diese durchführen zu dürfen, bereits vom Bezirksgericht zu einer Geldstrafe von 25'000 Franken und zur Abschöpfung seines daraus erzielten Gewinns verurteilt. Dennoch zog er weiter ans Kantonsgericht Schwyz. Dieses bestätigte das Urteil, sprach ihn aber in 133 der vorgeworfenen Fälle frei. Nun bearbeitete das Bundesgericht den Fall. Scheinbar ergaben Prüfungen der Patientenakten Unstimmigkeiten. Ein daraus erstelltes Gutachten zeigt inhaltliche Widersprüche. Somit sah das Bundesgericht Grund genug, den Fall zurückzuweisen und ihn neu prüfen zu lassen. Das zuvor verhängte Urteil, so entschieden die Richter in Lausanne, ist damit aufgehoben.

Quelle: Bote der Urschweiz

Autor: Karola Richter
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