Branchenmeldungen 14.07.2014
Zahnarzt wegen günstiger Preise verklagt
Das Thema Zahnarztkosten stößt bei vielen Patienten auf Unbehagen. Die Behandlungen seien zu teuer und oft reine Geldmache, diese Einschätzung hält sich hartnäckig. Um seine Patienten trotzdem in die Praxis „zu locken“, bot der Münchner Zahnmediziner Robert Hansen über ein Gutscheinportal seine Leistungen mit besonders hohen Nachlässen an. Der Zahnärztliche Bezirksverband stoppte diese „Rabattaktion“ mit einer Gerichtsentscheidung und will ihm jetzt die Gewinne abnehmen.
„Schnäppchenpreise sind berufswidrig“, so lautete die Begründung des Zahnärztlichen Bezirksverbands München (ZBV), als er sich gegen die Werbeaktion des Zahnarztes auflehnte. Robert Hansen hatte 2011 nicht kassengetragene Leistungen auf dem Rabattportal „Goupon“ zu besonders günstigen Preisen angeboten. So konnten Patienten bei in seiner Praxis zum Beispiel ein Bleaching inklusive Zahnreinigung für 99 statt 520 Euro erhalten. Mindestens 235 Patienten sollen einen Gutschein erworben haben, die Aktion war damit ein voller Erfolg. Aber genau dieser ökonomische Vorteil sei nach Meinung des Berufsverbandes als „ruinöser Preiswettbewerb“ und „unzulässig“ zu sehen, der durch Instanzen wie die GOZ eigentlich verhindert werden soll.
Nachdem das Landgericht und Oberlandesgericht dem ZBV Recht gegeben hat, will dieser den Zahnmediziner nun zwingen, detailliert Auskunft über Patienten, Umsätze und Gewinne zu geben und mindestens 6500 Euro an die Justizkasse zu zahlen. Grund dafür: In den Augen des Verbands seien die Patienten Opfer, die aufgrund dieser „übertriebenen Form der Werbung“ Gutscheine erworben hatten. Die Käufer hätten stets das Risiko gehabt, dass der Arzt diese nicht einlöst und dass die Ablauffristen zudem einen zeitlichen Druck für die potentiellen Patienten darstellten.
Die Forderung des ZBV nach der Gewinnabschöpfung hält das Münchner Landgericht allerdings für nicht durchsetzbar. Vorsitzende Richterin Petra Wittmann äußerte Zweifel, ob überhaupt Gewinne mit der Aktion erzielt worden sind. Ziel der Gutscheine war schließlich der Gewinn neuer Kunden, aber eben unmittelbar keine „Geldmache“.
Quelle: sueddeutsche.de, focus.de