Branchenmeldungen 07.12.2015

Zahnarztgehilfin via Messenger gefeuert: Kündigung unwirksam



Zahnarztgehilfin via Messenger gefeuert: Kündigung unwirksam

Foto: © shockfactor.de – Fotolia

Eine österreichische Praxismitarbeiterin wurde von ihrer Chefin via WhatsApp gefeuert, zog vor Gericht und gewann.

Falls Ordinationsinhaber in Erwägung ziehen, sich eines Mitarbeiters zu entledigen, so sollten sie auf keinen Fall auf die Short Message im Sinne eines Instant-Messaging-Dienstes setzen. Denn wie die „KLEINE ZEITUNG“ berichtet, ist die Kündigung via WhatsApp nicht rechtens und somit ungültig.

Dies hat jetzt der Oberste Gerichtshof in einem Fall entschieden, bei dem eine Zahnärztin ihrer Mitarbeiterin via WhatsApp die Anstellung kündigte. Mit einem Foto der schriftlichen Kündigung, welches sie ihr am 31. Oktober zukommen ließ, dachte sie, sie sei aus dem Schneider. Jedoch falsch gedacht, denn die Schriftform muss eingehalten werden, urteilten die Richter in Wien, und so war das am 4. November 2014 zugestellte originale Kündigungsschreiben auch nicht gültig. 

Quelle: KLEINE ZEITUNG

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