Praxis

Ohne Untersuchung kein Ausbildungsbeginn!

Personalmanagement 04.05.2023
Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist es, die Entwicklung von unter 18-Jährigen besonders zu schützen. Neben der Regelung von Pausen- und Urlaubszeiten sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung und Beratung vor.

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