Abrechnung 25.11.2014
Bittere Pille: Zum Jahresende droht Zahlungsausfall
Tipp für die Praxis: offene Rechnungen prüfen
Zum Jahresende droht vielen Praxen ein endgültiger Zahlungsausfall. Denn unbezahlte Privat- oder Selbstzahlerrechnungen können grundsätzlich nur drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass offene Rechnungen aus dem Jahr 2011 zum 1. Januar 2015 grundsätzlich verjähren – säumige Patienten müssen nicht mehr zahlen, sie können stattdessen die Einrede der Verjährung vorbringen. Eine bittere Pille für liquidierende Mediziner, weil sie dann trotz erbrachter Leistungen unwiderruflich leer ausgehen. Ein prüfender Blick in die Buchhaltung beugt vor: Tauchen noch unbezahlte Rechnungen aus 2011 auf, sollten diese vor dem Jahreswechsel ins Inkasso gegeben werden.
Das gilt darüber hinaus für sämtliche Liquidationen, die Patienten nach 90 Tagen nicht beglichen haben. Dazu gehören offene Rechnungen sowohl aus den Jahren 2012 und 2013, als auch aus den ersten drei Quartalen 2014. Je zeitnäher ein Inkassoverfahren eingeleitet wird, desto besser sind die Chancen, das Geld ganz oder teilweise auf das Konto zu bekommen.
Unterstützung erhalten Praxen von professionellen und seriösen Inkasso-Dienstleistern. „Sie erwirken Teilzahlungen, lassen Klage erheben oder leiten im Auftrag der Praxis das gerichtliche Mahnverfahren gegen den Schuldner ein“, erläutert Diplom-Kaufmann Helmut Schlotmann, Geschäftführer von Medizininkasso. Die beschriebenen Optionen stoppen die Verjährung.
Um einem drohenden Zahlungsausfall vorzubauen, sollten Praxen mit einem effizienten internen Mahnwesen ins neue Jahr starten. Zu den zentralen Punkten gehören:
- Rechnungen unmittelbar nach Ende der Behandlung stellen.
- Einen Standardhinweis auf Zahlungsverzug und/oder sofortige Fälligkeit (§ 286 III BGB, § 12 der ärztlichen Gebührenordnung oder § 10 der zahnärztlichen Gebührenordnung) integrieren.
- Säumige Patienten spätestens nach 30 Tagen erstmals mahnen.
- Damit tritt Zahlungsverzug ein. Der Weg zum Inkassoverfahren ist frei