Abrechnung 02.12.2024

Praxisprogramm: Achtung, kein Selbstläufer!



Praxisprogramm: Achtung, kein Selbstläufer!

Foto: Andrey Popov – stock.adobe.com

Das Praxisprogramm wird schon alles richtig machen! Wirklich? Man sollte ­meinen, dass fast 20 Jahre nach Einführung des Festzuschusssystems die Praxisverwaltungsprogramme die automatische Ermittlung von Festzuschüssen korrekt beherrschen. Dies ist leider nicht der Fall, wie die folgenden aktuellen Beispiele aus meinen Beratungen zur zahnärztlichen Abrechnung zeigen.

Im obigen Beispiel wurde vom Praxisprogramm der Festzuschuss 3.1 ermittelt. Überdies wurde vom Programm auch der Brückenanker 24 mit einem Halte­element versehen. Richtig wäre für die dargestellte festsitzende Therapie ein Brückenfestzuschuss 2.1 für den Bereich 24–26. Die entsprechende Regelung hierzu lautet:

2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraus­setzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I).

Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist. Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht versorgungsbedürftige Freiendsituationen werden für die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne je Kiefer berücksichtigt. Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nummer 2 sind Befunde nach den Nummern 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. Das gleiche gilt bei einer Versorgung mit Freiendbrücken für den Pfeiler­zahn, der an den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt.

Ich empfehle: Bei Planungen, die über Einzelkronen und einfache Prothesen hinausgehen, entweder die „Digitale Planungshilfe Festzuschusssystem DPF“ der KZBV oder den kostenlosen Internetrechner der Synadoc AG zu konsultieren. Richtig bunt wird es bei Planungen, bei denen vorhandene festsitzende Implan­tatversorgungen einzubeziehen sind (Tabelle 2).

In diesem Fall wollte der Patient aus Kostengründen die Implantatbrücke im ers­ten Quadranten erhalten und nur Modellguss mit Keramikkronen in der Front geplant haben. Das Praxisprogramm setzte für diese Situation den Festzuschuss 7.5 für die Erneuerung einer implantatgetra­ge­nen Prothese an. Da keine implantat­getragene Prothese vorliegt, ist dieser Ansatz falsch – richtig wären die Festzuschüsse 3.1, 3 × 1.1 und 3 × 1.3.

Prüfen Sie die Planungen des Praxisprogramms kostenlos auf der Synadoc-­Web­site. Hier können Sie sich auch zu einem meiner Online-Abrechnungsseminare anmelden, wo solche und weitere Abrechnungsthemen ausführlich behandelt wer­den. Infos zum Zahnersatzrechner sowie Termine und Anmeldeformulare zu den Seminaren auf: www.synadoc.ch.

Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

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