Abrechnung 08.10.2024
Testen Sie Ihr Wissen, und seien Sie gespannt auf die Antworten
share
In meinen Seminaren zur zahnärztlichen Abrechnung konfrontiere ich Teilnehmer zur Einstimmung auf die Thematik mit aktuellen Abrechnungsfragen, die sie ohne Unterstützung erst einmal alleine beantworten müssen, ehe ich die korrekte Lösung erläutere.
Im Folgenden möchte ich ebenfalls so verfahren – nachfolgend stelle ich einige knifflige Fragen, deren Beantwortung in der kommenden ZWP (11/24) folgen wird. Bei allen Fragen handelt es sich um geringfügig redigierte Originalzuschriften aus von mir betreuten Zahnarztpraxen. Nehmen Sie sich die Zeit und vermerken Sie Ihre Antworten so, dass Sie im November meine Hinweise dazu in Vergleich setzen können.
Frage 1
„Wir haben bei einer Patientin die UPTd am 29.1.2024 durchgeführt und abgerechnet. Allerdings kam jetzt ein Schreiben von der KZV zurück, mit dem Hinweis, dass der Zeitraum nicht eingehalten und die UPT somit storniert wurde – wir sind zwei Wochen zu früh gewesen. Was können wir jetzt machen? Können wir die UPT zu einem späteren Zeitpunkt noch mal abrechnen? Es ist die letzte gewesen.“
Frage 2
„Als externe Verwaltungskraft habe ich eine WF-Revision am Zahn 34 nach GOZ geplant. An diesem Zahn soll eine Teleskopkrone eingegliedert werden. Die Kollegin vor Ort möchte nach Rücksprache mit der KZV diesen Fall aber über die Krankenkasse abrechnen. Liege ich mit meiner Entscheidung falsch?“
Frage 3
„Am 25.3.2024 wurden eine Beratung und die Extraktion von zwei Zähnen erbracht und abgerechnet. Am 5.4.2024 kam der Patient mit einem abgebrochenen Zahn erneut in die Praxis. Nach Untersuchung, Sensibilitätsprüfung und Röntgenaufnahme stand die Diagnose fest: Der Zahn konnte nicht erhalten werden. Die Extraktion wurde dann zusammen mit einer Beratung abgerechnet. Die KZV hat die Ä1 am 5.4.2024 mit der Begründung gestrichen, es sei der gleiche Behandlungsfall und aus diesem Grund sei die Beratung nicht erneut berechnungsfähig. Liegen wir falsch mit unserer Abrechnung?“
Frage 4
„Am 10.10.2023 wurde am Zahn 24 eine Kompositfüllung gelegt und abgerechnet. Drei Wochen später kam der Patient erneut und beklagte eine raue Stelle am gleichen Zahn und wir entfernten eine „scharfe Kante“. Im Rahmen einer Prüfung wurden Abrechnung und Dokumentation dieses Patientenfalls kontrolliert und die BEMA-Nr. 106 gestrichen. Die Begründung lautete, dass eine BEMA-Nr. 106 am Zahn, an dem eine Füllung zur Abrechnung kam, nicht abgerechnet werden kann. Ist diese Streichung berechtigt?“
Frage 5
„Wir haben eine Frage zur 01/Ä1: Eine UPT-Behandlung erfolgte im Januar, dann erschien der Patient mit Beschwerden durch Füllungsfraktur und nachfolgender Wurzelbehandlung im Februar – wäre hier eine Ä1 berechenbar?“
Frage 6
„Heute hatte ich im Team die hitzige Diskussion: Ist die Leistung UPTg nach der UPTa/b berechnungsfähig? Für mich ist die UPTg Voraussetzung zur Entscheidung, ob ich im 2. Jahr die UPTe/f durchführe. Was meinen Sie dazu?“
In meinem nächsten Beitrag erfahren Sie die Lösungen zu den vorgestellten Fragen! Vielleicht melden Sie sich auch zu einem meiner Online-Abrechnungsseminare an, wo solche Fragen und weitere Abrechnungsthemen ausführlich behandelt werden. Informationen zu Terminen und die Anmeldeformulare finden Sie auf: www.synadoc.ch.
Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.