Abrechnung 26.03.2013
Wo ich bin herrscht Chaos …
share
Wo ich bin herrscht Chaos – so oder so ähnlich klingt es, wenn ich mal wieder – vom Steuerberater oder der Bank angefragt – zu einer Praxisberatung vor Ort erscheine. Das Chaos beginnt schon bei der Dokumentation der Behandlung. Die meisten Praxen dokumentieren mittels Gebührennummern, die je nach (falsch verstandener) Empfehlung von KZV, Kammer oder Kasse aufgeschrieben oder weggelassen werden.
Ist das Abrechnungswissen desjenigen, der solche Eintragungen macht, lückenhaft und begrenzt, so wird nur das „aufgeschrieben“, was der Unwissende meint, abrechnen zu können. Damit findet bereits die erste interne Honorarkürzung statt. Desolate Dokumentation führt zu desolater Abrechnung – und so fragte mich eine Zahnärztin letzte Woche: „Ich weiß gar nicht, was ich schreiben soll – haben Sie Musterkarteiblätter für uns?“ Dabei ist es doch ganz einfach: Erfasst werden müssen alle erbrachten Leistungen und die verwendeten Materialien, und zwar vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar. Da sowohl die Assistenz als auch der Behandler häufig nicht über die notwendigen Detailkenntnisse einer Abrechnungsspezialistin verfügen, ist es wichtig, die Behandlung so umfassend wie möglich „in Prosa“ zu dokumentieren. Gebührenpositionen können von einer qualifizierten Fachkraft mühelos ergänzt werden – eine fehlende Dokumentation jedoch nicht! Bei einem Praxistermin lasse ich mir gerne vom Behandler erzählen, was er Schritt für Schritt tut und warum er es tut. Dabei sprudelt es förmlich heraus und am Ende tauchen als Überraschung Leistungen auf, die bisher noch nie in eine Gebührenposition übersetzt wurden. Ein weiterer wichtiger Punkt in der Dokumentation ist die „Absicherung“. Ich darf hier aus einem Anwaltsportal zitieren (www.ihranwalt24.de), dessen Rechtsanwälte Patienten in Schadensersatzprozessen vertreten: „Die häufigsten Behandlungsfehler in der Zahnmedizin sind Aufklärungsfehler. Es wird oft einfach behandelt, ohne den Patienten vorher alle Möglichkeiten und Risiken darzulegen oder näher zu erläutern. Passiert dann ein Behandlungsfehler und werden dabei Nerven oder Wurzeln beschädigt, können damit auch schwere seelische Belastungen verbunden sein, die für den Patienten qualvoll sind. Der Patient kann in einem solchen Fall dauergeschädigt oder sogar teilweise erwerbsgemindert werden. Dann stehen dem Patienten meist Schadensersatzansprüche im fünfstelligen Eurobereich zu. Auch der Ersatz künftiger Folgeschäden ist nicht ausgeschlossen.“
Nun kommen solche Fälle zum Glück recht selten vor. Wenden wir uns also wieder den Banalitäten des Alltags zu: So steht zum Beispiel in der Karteikarte „Provis auf und ab“. Da die Praxis ja sparen muss, spart sie naheliegenderweise am Porto und gibt dem Patienten die Rechnung gleich mit. So steht dieser nun an der Rezeption und wartet auf seine Rechnung. Schnell ein bisschen abrechnen zwischen Telefon und Terminvergabe – man klickt auf die Schaltfläche „Drucken“ und schon ist es passiert: „Provis auf und ab“ ist sang- und klanglos untergegangen, und der Patient kommt gerne wieder, weil es ja so preiswert war. Dabei könnte eine ganze Menge an nicht dokumentierter Behandlungszeit verloren gegangen sein: War es eine provisorische Krone oder eine Brücke? Wurden vielleicht Zähne gereinigt? Wurden die Provisorien überarbeitet oder poliert? Oder war es gar andersartiger Zahnersatz, bei dem auch ZE-Begleitleistungen nach der GOZ berechnet werden? Ohne Dokumentation hat selbst eine Spitzenkraft in der Abrechnung keine Chance, die aufgewendete Behandlungszeit in erstattungsfähige Gebührenpositionen zu übersetzen, und das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist.
Wer mehr über dieses Thema erfahren möchte, kann sich zum Seminar „GOZ? Einfach gut!“ anmelden – das Anmeldeformular ist unter www.synadoc.ch zu finden.
Für dieses Jahr wird auch ein neues „Patientenschutzgesetz“ erwartet, das nach den im §630c BGB geplanten Änderungen u.a. den Behandelnden verpflichtet, JEDEN Patienten der Behandlung über von ihm selbst zu tragende Kosten korrekt und umfassend in TEXTFORM zu informieren.
Wer sich schon mal darin üben möchte, seine Patienten korrekt aufzuklären, kann sich eine kostenlose Probeversion der Synadoc-CD bestellen, die ebenfalls unter www.synadoc.ch zu finden ist.