Businessnews 27.01.2020
Bonpflicht: Was bedeutet diese für Zahnärzte?
Seit dem 1.1.2020 herrscht in Deutschland die Bonpflicht. Jede gastronomische Einrichtung, jeder Kiosk und jeder Einzelhandelladen, die ein elektronisches Kassensystem besitzen und mit diesen arbeiten, sind dazu verpflichtet dem Kunden einen Bon auszudrucken. Somit sind Zahnarztpraxen auf dem ersten Blick von dieser Bonpflicht befreit. Oder doch nicht?
Mit der Bonpflicht will die Regierung den bis dato bestehenden Steuerbetrug im Handel, sowie in der Gastronomie und anderen Gewerbe verhindern. Durch die Manipulation von Kassensysteme werden Umsätze entweder gar nicht oder falsch abgerechnet, wodurch dem Staat jährlich eine Summe von rund zehn Milliarden Steuereinnahmen entgehen. Durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung werden alle Beträge und Umsätze erfasst, wodurch eine Manipulation nicht mehr möglich wird.
Doch was bedeutet die Bonpflicht für die Dentalbranche?
Auf Nachfrage bei der Bundeszahnärztekammer, heißt es dort, dass das neue Gesetzt nur für Zahnpraxen relevant ist, die eine Registrierkasse besitzen. Demnach ist die Pflicht einen Bon dem Patienten auszuhändigen eher unbedeutsam, da die übliche Heilbehandlung einer Praxis völlig anders ausgerichtet ist als ein klassisches Gewerbe. Dies gilt jedoch nicht bei Praxen die einen Prophylaxeshop bei sich integriert haben. Denn sobald der Verkauf von Produkten stattfindet, ist dies eine gewerbliche Tätigkeit, womit die Einnahmen des Verkaufs versteuert werden müssen. Ergo muss jeder verkaufte Artikel in eine Registrierkasse eingegeben und mit einem ausgedruckten Bon belegt werden.
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