Finanzen 28.12.2023

Die Einlagensicherung – Wie gut ist Ihr Geld geschützt? (Teil 2)



Die Einlagensicherung – Wie gut ist Ihr Geld geschützt? (Teil 2)

Foto: deagreez – stock.adobe.com

Unter dem Kopfkissen, als physisches Gold, in Aktien und Fonds angelegt, oder einfach auf dem Konto – wo ist nun mein Geld „sicher“? Klar, dass da Gänsefüßchen hinmüssen, denn Sicherheit in Bezug auf Geld hat verschiedene Aspekte. Unterm sagenumwobenen Kissen ist Geld nicht geschützt – die Inflation sorgt schließlich dafür, dass es an Kaufkraft verliert. Physisches Gold wird gerne als Beimischung zu den anderen Werten genutzt. In Form von Goldmünzen oder Goldbarren dient es als relativ stabile Sicherheit, schließlich schwanken auch Goldkurse (und nicht jede Bank tauscht Gold in Bares um). Aktien und Fonds unterliegen natürlich auch Marktschwankungen, gelten aber als Sondervermögen und sind dadurch geschützt. Lieber auf dem Girokonto oder Sparbuch lassen? Da ist das Geld nur bis zu 100.000 Euro gesichert. Alles darüber wäre verloren, sollte es eine Bankenpleite geben.

Fazit

Wenn Ihre Bank pleitegeht, ist Ihr Geld bis zum Betrag von 100.000 Euro geschützt. Diese Einlagensicherung greift – auf unterschiedliche Weise – bei Banken innerhalb der Europäischen Union. Die Sicherung gilt zum Beispiel für Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten, für das Sparbuch und das Verrechnungskonto eines Depots. Für ETFs, Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere gilt die Einlagensicherung nicht. Im Krisenfall gibt es aber einen anderen Schutz für Ihr Depot. Achten Sie darauf, ob für Ihr Konto die deutsche oder eine ausländische Einlagensicherung zuständig ist. Seien Sie außerdem vorsichtig: Bei zusammengehörenden Banken wie Deutsche Bank und Postbank wird Ihr Schutzbetrag aufgeteilt.

Tipp

Wenn Sie mehr als 100.000 Euro auf Ihrem Konto haben, kann es schon helfen, das Geld auf andere Konten bei anderen Banken aufzuteilen, damit es bei allen unter der Grenze liegt.

Einstieg verpasst? Hier geht es zum ersten Teil zur Einlagensicherung in der ZWP 11/23.

Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

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