Personalmanagement 02.01.2026

Dürfen Arbeitgeber Minusstunden vom Gehalt abziehen?

Wer Überstunden macht, bekommt dafür meist Geld oder freie Zeit. Was ist aber mit dem Gegenteil, mit Minusstunden? Kann, was weniger gearbeitet wurde, vom Gehalt abgezogen werden?

Dürfen Arbeitgeber Minusstunden vom Gehalt abziehen?

Foto: Prostock-studio – stock.adobe.com

Minusstunden dürfen nicht ohne Weiteres vom Gehalt abgezogen werden. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin «BAM» (Ausgabe Januar/Februar 2026) hin.

Arbeitgeber muss für Arbeit sorgen

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, für ausreichend Arbeit zu sorgen. Ist zum Beispiel durch betriebliche Gründe oder saisonale Schwankungen zu wenig zu tun, bekommen Arbeitnehmende ihren vollen Lohn, auch wenn sie die Arbeitsleistung nicht erbringen können.

Gibt es ein Arbeitszeitkonto, kann dieses zwar mit Minusstunden belastet werden. Allerdings nur dann, wenn sie durch die Arbeitnehmenden selbst entstehen, erklären die Experten. Das kann der Fall sein, wenn sie später mit der Arbeit beginnen, früher Feierabend machen oder Privates während der Arbeitszeit erledigen.

Vertragliche Regelung ist entscheidend

Wird zum Beispiel ein Arbeitsverhältnis beendet, kann es sein, dass noch solche durch Arbeitnehmende verursachte Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto stehen. Diese können dann mit dem letzten Gehalt verrechnet werden - laut Arbeitnehmerkammer allerdings nur, wenn es ausdrücklich so vereinbart wurde. Denn Arbeitszeitkonten müssen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung klar geregelt sein.

Quelle: dpa

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