Recht 05.06.2019
Arbeitgeber muss bei Bedarf Schutzhandschuhe stellen
Der Schutz von Haut und Händen im Job ist Sache des Arbeitgebers. Konkret bedeutet das: Arbeit muss so gestaltet sein, dass Beschäftigte möglichst wenig mit Stoffen in Berührung kommen, die ihnen und ihrer Haut schaden können. Lässt sich das nicht vermeiden, muss der Arbeitgeber Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin.
Arbeitnehmer wiederum sollten bei der Arbeit mit Handschuhen darauf achten, sie nur über trockene und saubere Hände zu ziehen. Wenn es sich einrichten lässt, sollte man den Händen zwischendurch immer wieder kurze Tragepausen gönnen. Und sobald die Handschuhe von innen feucht sind, wechselt man sie am besten aus.
Quelle: dpa
Foto: Yakobchuk Olena – stock.adobe.com