Recht 23.03.2015

Arbeitgeber muss Mitarbeiter für Hochzeit freistellen

Arbeitgeber muss Mitarbeiter für Hochzeit freistellen

Foto: © SuslO - Shutterstock.com

Mitarbeiter müssen in der Regel von ihrem Job freigestellt werden, wenn sie an einem Arbeitstag heiraten. Darauf weist Andreas Mörcke hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Etwas anderes gilt nur, wenn der Paragraf 616 Bürgerliches Gesetzbuch im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist. Arbeitnehmer sollten auf jeden Fall dort nachschauen. Möglicherweise gibt es auch Sonderregeln, die in einer Betriebsvereinbarung zu finden sind. Wer unsicher ist, erkundigt sich am besten beim Vorgesetzten oder beim Betriebsrat.

Quelle: dpa

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