Recht 01.07.2014

Diffamierung der Konkurrenz über Xing führt zu Strafzahlungen

Diffamierung der Konkurrenz über Xing führt zu Strafzahlungen

Foto: © ArtFamily - Shutterstock.com

Personaler sollten es sich gut überlegen, ob und wie sie Arbeitnehmer über soziale Netzwerke abwerben. Wer sich dabei über seinen Konkurrenten in wettbewerbswidriger Weise äußert und ihn verunglimpft, muss mit Strafzahlungen rechnen. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden (Az.: 1 S 58/11). Auf das Urteil weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin.

In dem verhandelten Fall hatte eine Firma Mitarbeiter der Konkurrenz über die Internetplattform Xing angeschrieben. Mit Formulierungen wie „Sie wissen ja hoffentlich, was Sie sich da angetan haben?“ versuchte das Unternehmen, den Arbeitgeber des Adressaten schlecht zu machen. Die Nachricht endete mit der Mitteilung: „Bei Fragen gebe ich gerne Auskunft“. Als der verunglimpfte Arbeitgeber das mitbekam, beauftragte er einen Rechtsanwalt, den Wettbewerber abzumahnen. Die dabei entstandenen Kosten klagte er anschließend mit Erfolg vor Gericht ein.

Das Verhalten verstoße gegen das Wettbewerbsverbot. Mit den herablassenden Äußerungen habe der Beklagte die Konkurrenz negativ dargestellt und so das Recht des Unternehmens auf angemessene Darstellung in der Öffentlichkeit verletzt. Weiter liege eine gezielte Behinderung der Klägerin durch unlauteres Abwerben vor. Das Gericht verhängte eine Strafzahlung in Höhe von rund 600 Euro.

Quelle: dpa

Mehr News aus Recht

ePaper