Recht 08.02.2018
Keine Narrenfreiheit: Rosenmontag ist nirgendwo offizieller Feiertag
Von Mainz bis Köln herrscht an den Karnevalstagen zwar Ausnahmezustand – offizielle Feiertage sind Weiberfastnacht und Rosenmontag aber nicht.
Wer am Arbeitsplatz frei haben will, muss Urlaub nehmen, erklärt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Den kann der Chef auch ablehnen – zum Beispiel dann, wenn zu viele Kollegen frei haben wollen und dadurch betriebliche Abläufe nicht mehr funktionieren.
Alternativ kann der Betrieb aber auch schließen – gerade in Karnevalshochburgen ist das oft so. Arbeitnehmer sind dann in der Regel gezwungen, einen oder mehrere Urlaubstage zu nehmen.
Quelle: dpa