Recht 22.12.2015
Mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist grundsätzlich gültig
Schließen Arbeitgeber und -nehmer mündlich einen Arbeitsvertrag, ist der grundsätzlich gültig. Die Schriftform ist nicht erforderlich, teilt der Deutsche Anwaltverein mit. Allerdings hat eine mündliche Vereinbarung Nachteile.
Kommt es zu Streitigkeiten, was genau vereinbart wurde, haben beide Seiten nichts in der Hand und es steht im Zweifel Aussage gegen Aussage. Gibt es zunächst nur eine mündliche Vereinbarung, hat der Mitarbeiter außerdem einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm die wichtigsten Rahmenbedingungen zum Job später schriftlich fixiert aushändigt. Das muss bis spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Jobs geschehen.
Quelle: dpa