Recht 29.04.2025
Muss im Kündigungsschreiben ein Grund aufgeführt sein
Es gebe aber Fälle, in denen der Arbeitgeber einen rechtssicheren Grund für seine Kündigung vorlegen können muss, heißt es in einem Beitrag auf der Webseite der Kammer. Das passiert dann allerdings nicht im Kündigungsschreiben, sondern in einem Prozess beim Arbeitsgericht.
Kündigungsschutz: Kündigung nur aus bestimmten Grund
Relevant wird das insbesondere dann, wenn die betroffenen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer Kündigungsschutz haben. Der gilt Hoge zufolge etwa dann, wenn der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmende in Vollzeit beschäftigt und das Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs Monaten besteht. Unter diesen Voraussetzungen dürfe der Arbeitgeber nur aus bestimmten Gründen kündigen – nämlich verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt, so die Beraterin.
Ob ein solcher Kündigungsgrund auch wirklich vorliegt und beweisbar ist, kann in einem Streitfall nur ein Arbeitsgericht feststellen. Hoge empfiehlt Betroffenen, sich im Fall einer Kündigung beraten zu lassen. Für eine Kündigungsschutzklage gibt es nämlich Fristen. Arbeitnehmer müssen ihre Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei Gericht einreichen.
Verstreicht diese Frist, werde die Kündigung wirksam, erklärt die Rechtsberaterin. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber rechtlich nicht hätte kündigen können.
Quelle: dpa