Recht 13.10.2017

Praxis in Schieflage – Konto der Tante leergeräumt



Praxis in Schieflage – Konto der Tante leergeräumt

Foto: Butch – stock.adobe.com

Die Praxis lief schlecht und sie wussten keinen anderen Weg, als Geld vom Konto der Tante abzuzweigen. Ein Zahnarzt und seine damalige Frau wurden nun vor dem Amtsgericht Bochum verurteilt.

Die Ehefrau arbeitete als Verwaltungsangestellte in der Bochumer Praxis des Zahnarztes und als diese in finanzielle Schieflage geriet, nutzte die Frau die Vorsorgevollmacht ihrer Tante aus und zweigte rund 30.000 Euro vom Konto der Rentnerin ab. „Ich wusste nicht mehr, was richtig und falsch ist“, sagte sie vor Gericht aus.

Da sie das Geld wohl eines Tages geerbt hätte, argumentierte die Verteidigung, wäre es nicht als fremd betrachtet worden. Das hätte die Hemmschwelle gesenkt. Genützt hat es trotz allem nichts: Die Praxis ging insolvent und die Frau wurde wegen gewerbsmäßiger Untreue in 17 Fällen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der Ehemann, der inzwischen getrennt von ihr lebt, machte sich nach Ansicht der Richter nur der Beihilfe in einem Fall schuldig, was in einer Geldstrafe von 7.200 Euro auf Bewährung mündete. Als Bewährungsauflage muss er 500 Euro an das Land Nordrhein-Westfalen zahlen. Obwohl er wieder als Zahnarzt arbeitet, verdient er nur am Rande der Pfändungsgrenze.

Quelle: WAZ

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