Recht 04.02.2025

Trotz Neuwahlen: Verbindliche Vorgaben in 2025



Trotz Neuwahlen: Verbindliche Vorgaben in 2025

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Die Auflösung der Bundesregierung im Herbst 2024 und die Neuwahlen, die am 23. Februar 2025 stattfinden, haben zahlreiche geplante Gesetzesvorhaben ausgebremst. Dazu zählen unter anderem eine Modernisierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die Einführung verbindlicher Nachhaltigkeitsvorgaben im Rahmen des EU-„Green Deal“ sowie die bereits seit Längerem geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes mit einer verpflichtenden digitalen Zeiterfassung. Diese Vorhaben sind vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben und werden frühestens nach der Regierungsbildung wieder aufgegriffen.

Doch nicht alle Änderungen für die Zahnmedi­zin sind von den politischen Umwälzungen betrof­fen – es gibt klare Vorgaben und Entwicklungen, die 2025 verbindlich in Kraft treten. Der folgende Über­blick zeigt, was definitiv kommt und ordnet die politische Lage ein.

1. Verbot von Amalgamfüllungen

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Amalgam in der Europäischen Union verboten. Diese Regelung basiert auf der EU-Quecksilberverordnung (EU) 2017/852, die auf den Schutz von Umwelt und Gesundheit abzielt. Zahnärzte müssen auf alternative Materialien wie Komposite oder Glasionomerzemente umsteigen. Dies erfordert nicht nur Schulungen des Praxisteams, sondern auch Anpassungen in der technischen Ausstattung, etwa durch den Einsatz von Amalgamabscheidern zur sicheren Entfernung und Entsorgung bestehender Füllungen.

Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen

Zahnärzte, die das Verbot missachten, riskieren Bußgelder oder berufsrechtliche Sanktionen. Die Umsetzung der neuen Vorschriften sollte sorgfältig dokumentiert werden, um im Falle von Kontrollen die Einhaltung nachweisen zu können. Klare Protokolle zur Entfernung und Entsorgung von Amalgamfüllungen sind erforderlich, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Zudem sollten alle Praxisangestellten umfassend geschult werden, um sicherzustellen, dass die neuen Anforderungen korrekt umgesetzt werden. Die Umstellung auf alternative Füllmaterialien bietet zugleich die Möglichkeit, Patienten umfassender über die Vor- und Nachteile verschiedener Materialien zu informieren und so das Vertrauen in die Behandlung zu stärken.

2. Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Die am 15. Januar 2025 eingeführte elektronische Patientenakte bringt eine zentrale Neuerung im Umgang mit Gesundheitsdaten. Ziel der ePA ist es, den Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxen, Ärzten und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zu erleichtern. Patienten behalten dabei die Kontrolle über ihre Daten und entscheiden, wer darauf zugreifen darf.

Was bedeutet das konkret für Zahnarztpraxen?

Für Zahnarztpraxen bedeutet die ePA in erster Linie eine technische Umstellung, da Praxisverwaltungssysteme angepasst, Konnektoren installiert und der elektronische Zahnarztausweis (eHBA) genutzt werden müssen. Gleichzeitig sind die strengen Datenschutzvorgaben der DSGVO einzuhalten. Dies umfasst die Sicherstellung von Datensicherheit sowie klare Prozesse ­zur Bearbeitung von Patientenanfragen wie Auskunfts- oder Löschungsersuchen.

Rechtliche Aspekte und Haftung

Im Falle von Datenlecks oder Missbrauchs der ePA haften Zahnärzte nicht automatisch, da die Sicherheit der Telematikinfrastruktur und der ePA grundsätzlich in der Verantwortung der Anbieter liegt. Allerdings können Zahnärzte haftbar gemacht werden, sofern sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Entscheidend ist dabei, ob die Praxis alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um das Risiko zu minimieren. Vor diesem Hintergrund sind klare vertragliche Regelungen mit ePA-Dienstleis­-tern zu den Zuständigkeiten und Haftungsfragen unbedingt erforderlich. Darüber hinaus sollten Sie praktische Notfall­pläne erstellen, um auf mögliche Sicherheitsvorfälle schnell und effektiv reagieren zu können.

3. EBZ-Spezifikation 2.0

Seit Januar 2025, mit einer Übergangsfrist bis zum 31. März 2025, gilt außerdem die Version 2.0 der EBZ-Spezifikation. Dieses elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnersatz soll den Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxen und Krankenkassen effizienter machen. Die Bearbeitungszeit von Anträgen kann deutlich verkürzt werden, und die standardisierte Kommunikation mit Krankenkassen reduziert Fehler und Nachfragen.

Was sind die wichtigsten Maßnahmen für Zahnarztpraxen?

Zahnarztpraxen müssen ihre Abrechnungs­software rechtzeitig aktualisieren, um Sank­tionen wie Honorarkürzungen zu vermeiden. Um die neuen Standards korrekt umzuset­zen, sollten Praxen außerdem ihr Personal schulen und die Prozesse regelmäßig evaluieren, um mögliche Fehlerquellen frühzeitig zu identi­fizieren und zu beheben. Die technische Un­terstützung durch IT-Dienstleister kann helfen, die Übergangsphase reibungslos zu bewältigen.

Fazit

Das Jahr 2025 bringt zwar nicht die umfassenden Reformen, die ursprünglich geplant waren, doch verbindliche Neuerungen wie das Amalgam­verbot, die Einführung der elektronischen Pa­tientenakte und die Aktualisierung der EBZ-Spezifikation stehen dennoch auf dem Programm.

Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

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