Recht 27.07.2016
Urteil: Zahnarztkosten müssen vom Sozialamt übernommen werden
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Sozialhilfeempfänger müssen nicht für die eigenen Zahnarztkosten aufkommen, sondern das zuständige Sozialamt. Das hat das Thurgauer Verwaltungsgericht jetzt entschieden. Demnach ist auch der Arztbesuch als Teil der materiellen Grundsicherung anzusehen.
Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, da das Amt ihr die bereits bezahlte Zahnarztrechnung von 290.95 Franken nun von ihren Bezügen abziehen wollte. Das Verwaltungsgericht entschied dagegen, da laut den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe diese Kosten ebenfalls zur Grundsicherung zählen, neben den Wohnkosten und dem minimalen Lebenshaltungskosten.
Quelle: tagblatt.ch