Praxismanagement 30.06.2014
Ernstfall Praxisbegehung
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Die Wahrscheinlichkeit einer behördlichen Kontrolle steigt
Wer die Gesundheit anderer zu seinem Beruf macht, trägt eine große Verantwortung. Das gilt auch für Zahnärzte. Ob Praxisbetreiber ihrer damit einhergehenden Pflicht nachkommen, prüfen die zuständigen Behörden beispielsweise im Rahmen einer „Praxisbegehung“.
Verständlicherweise sind diese offiziellen „Besuche“ nicht sonderlich beliebt. Abgesehen davon, dass sich wohl niemand gerne bei der Arbeit auf die Finger schauen lässt, sind die Gründe für die Abneigung auch in einer gewissen Verunsicherung zu suchen. Denn die wenigsten wissen, was im Falle einer Begehung konkret auf sie zukommt. Allerdings ist es auch nicht sinnvoll, den Kopf in den Sand zu stecken. Bereits seit dem 1. Januar 2013 ist die neue Verwaltungsvorschrift zum Medizinproduktegesetz rechtskräftig. Inhalt dieser Norm ist auch die Forderung eines Rahmenüberwachungsprogramms der Sozialministerien und die Erstellung eines Überwachungsplans auf der Ebene der Regierungspräsidien. Damit will der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche und qualitätsgesicherte Inspektion von Gesundheitseinrichtungen schaffen.
Behörden werden aktiv
Die Hinweise, dass die ausführenden Organe durchaus anstreben, die ge-setzlichen Vorgaben auch praktisch umzusetzen, verdichten sich. Viele Kassenzahnärztliche Vereinigungen warnen ihre Mitglieder inzwischen aktiv vor bevorstehenden behördlichen Kontrollen, die gemäß §5 MPGVwV ausdrücklich auch unangekündigt durchgeführt werden dürfen. So hat zum Beispiel das Regierungspräsidium des Landes Niedersachsens angekündigt, alle Praxen begehen zu wollen. Weitere Indizien sprechen ebenfalls für eine steigende Tendenz: „Die Regierungspräsidien schalten in den einschlägigen Fachzeitschriften schon seit Monaten verstärkt Stellenanzeigen. Auf diese Weise sollen neue Inspektoren für die Begehungen verpflichtet werden“, so Referentin Nadja Jung während eines Fachvortrags der OPTI Zahnarztberatung GmbH. „In Baden-Württemberg stocken die zuständigen Behörden die Zahl der Inspektoren in den Großstädten deutlich auf“, ergänzt sie. Niedergelassene Zahnärzte tun gut daran, diese Entwicklung ernst zu nehmen. Doch was genau bedeutet eine Praxisbegehung für die Betroffenen und welche Möglichkeiten bestehen, sich sinnvoll auf die Kontrolle vorzubereiten?
Vorbereitung mit System
Die Anforderungen der Prüfer sind breit gefächert und beziehen sich beispielsweise auf Dokumentation und Hygienemanagement. Für den Betreiber einer Praxis stellt sich hier die Frage nach einem möglichst effektiven Handlungsplan, der sicherstellt, dass seine Praxis gut bei der Begehung aufgestellt ist. Der Inspektor wird Raum für Raum überprüfen, wobei jeweils unterschiedlichste Punkte zu beachten sind. Dies beginnt bereits im Wartezimmer: Hier muss u.a. darauf geachtet werden, dass die dort ausgelegten Zeitschriften den Wartebereich nicht verlassen oder dass Spielzeug in der Kinderecke regelmäßig desinfiziert wird. Im Aufbereitungsraum hingegen ist die strenge Trennung zwischen reinem und unreinem Bereich relevant, ebenso wie die persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei der Medizinprodukteaufbereitung. Gegenstand der Begehung sind aber auch Themen im Rahmen der Praxisorganisation wie der Anamnesebogen, das allgemeine Prozedere bei Infektionskrankheiten, Arbeitsanweisungen oder das Praxisorganigramm mit den Zuweisungen der Pflichten an das Team.
Bei der Vorbereitung auf eine Praxisbegehung kann der objektive Blick eines externen Spezialisten sehr hilfreich sein. Zum Beispiel in Form einer „simulierten Praxisbegehung“, wie sie die OPTI Zahnarztberatung GmbH anbietet. Hierbei kontrolliert eine Beraterin systematisch alle Praxisräume auf Quellen für mögliche Beanstandungen und legt gemeinsam mit der Hygienebeauftragten einen Ordner für einen strukturier-ten Aktionsplan an. Darüber hinaus erhalten die Praxen auch nützliche Tipps, wie die DAMPSOFT-Software eingesetzt werden kann, um die Dokumentation, die ebenfalls bei der Praxisbegehung überprüft wird, zu vereinfachen.
Fazit
Fakt ist: Die Regierungspräsidien werden auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen zukünftig verstärkt Zahnarztpraxen kontrollieren. Dennoch kann sich jeder niedergelassene Zahnarzt gründlich auf diese Prüfung vorbereiten – und die Praxisbegehung dann vielleicht sogar weniger als lästiges Übel, sondern vielmehr als Chance sehen, die Stärken und Schwächen in den täglichen Abläufen zu erkennen.