Zuverlässiges Knochenaufbaumaterial
Neue Studien unterstreichen die Zuverlässigkeit des synthetischen Knochenaufbaumaterials NanoBone®. In dem nun vorliegenden Gutachten über die bisher erstellten und zum Teil noch nicht veröffentlichten Studien sieht die Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Dr. Wagner von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz den Behandlungserfolg zur Unterstützung der Knochenregeneration als erwiesen an. Aufgrund des Gutachtens erstatten nun auch die DKV und die VICTORIA das Knochenaufbaumaterial NanoBone®. Beide privaten Krankenversicherungen ermöglichen dem behandelnden Zahnarzt somit, sich für NanoBone®zu entscheiden, wenn er die Verwendung für medizinisch indiziert hält. Dem Patienten wird damit das Recht eingeräumt, sich bewusst für NanoBone® zu entscheiden. Unabhängig hiervon besteht wie bei allen medizinischen Leistungen nur dann eine Erstattungspflicht vonseiten der DKV und VICTORIA, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt und der mit dem Versicherten vereinbarte Tarif entsprechende Versicherungsleistungen für diese Maßnahmen vorsieht. Mit der Erstattung des synthetischen Knochenaufbaumaterials NanoBone® unterstreichen DKV und VICTORIA ihre Ausrichtung, innovative Versorgungskonzepte nach Prüfung in den Praxisalltag zu überführen.