Wird der aus der Kammer Hessen heraus propagierte „Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde“ im neuen hessischen Heilberufegesetz Realität, dann wird damit die bisherige mindestens zehnsemestrige Universitätsausbildung zum Zahnarzt mit Approbation quasi degradiert zum 5-Jahres-Bachelor. Die Einführung der Bologna-Systematik mit Bachelor/Master-Abschlüssen in der Zahnheilkunde, die in den Kammern mit Vehemenz bekämpft wird, kann bald dazu führen, dass der universitäre Studienabschluss in der Zahnmedizin nicht mehr zur Berufsausübung als Zahnarzt berechtigt. In der Schweiz haben wir bereits das Bachelor/Master System in der Medizinausbildung, wobei der Bachelor-abschluss nach sechs bis acht Semestern keine Patientenbehandlung erlaubt, sondern nur Tätigkeiten als „BA Medizin“. Der „Master“ umfasst dann die Approbation.
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