Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht wird die Gesundheitsreform von 2007 am 10. Dezember auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen. Das teilte das Karlsruher Gericht am Freitag mit. In der Anhörung geht es um die Verfassungsbeschwerden fünf privater Krankenversicherungen sowie dreier Bürger, die durch das Regelwerk ihre Grundrechte verletzt sehen. Mit einem Urteil ist erst im kommenden Jahr zu rechnen.
Hauptkritikpunkt ist der sogenannte Basistarif, zu dem private Kassen ab
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