Branchenmeldungen 02.03.2022
2.500 Euro Buße bei Verstoß gegen Impfpflicht in Gesundheitsberufen
Ungeimpfte Beschäftigte in Gesundheitsberufen riskieren ab Mitte März eine Geldbuße von 2.500 Euro. Wie das hessische Sozialministerium am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, will das Land eine digitale Meldeplattform aufbauen, mit der Gesundheitsämter und Einrichtungen ihre Personaldaten mit geringem Aufwand übermitteln können. Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) begrüßte die einrichtungsbezogene Impfpflicht als ersten Schritt zu einer allgemeinen Impfpflicht. Laut Ministerium sind 247.600 Beschäftigte in hessischen Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen oder anderen Gesundheitsberufen betroffen. «Vorliegenden Daten zufolge sind knapp neun Prozent davon, 22.100 Beschäftigte, aktuell nicht geimpft oder haben in entsprechenden Umfragen keine Angabe zu ihrem Impfstatus gemacht», hieß es am Dienstag.
Mitarbeiter müssen bis 15. März der Leitung ihrer Einrichtung einen Impfnachweis vorlegen. Passiert das nicht, muss die Leitung das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen. «Wer den Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann», teilte das Ministerium mit. Um die Abwicklung zu erleichtern, baut das Land auf eigene Kosten eine Meldeplattform auf. Sie soll es Gesundheitsämtern und Einrichtungen ermöglichen, die erforderlichen Daten mit geringem Verwaltungsaufwand und rechtssicher zu übermitteln. Eine ursprünglich auf Bundesebene geplante Plattform war laut Ministerium nicht realisiert worden. Das Ministerium hat nach eigenen Angaben am Dienstag Städte und Kreise über die praktische Umsetzung der Teilimpfpflicht informiert. Ein Ministererlass regelt die Details.
Thüringen regelt Impfpflicht im Gesundheits- und PflegebereichThüringen regelt die Impfpflicht für nicht geimpfte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich. Dazu sei den 22 Landkreisen und kreisfreien Städten ein Erlass übermittelt worden, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Erfurt mit. Er diene ihnen als Handlungsleitfaden zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, erklärte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke). Sie trat Befürchtung entgegengetreten, dass für Bestandspersonal, das keinen Immunitätsnachweis vorlegt, ab dem 16. März 2022 automatisch ein Arbeits- und Betretungsverbot herrscht. «Dies ist nicht der Fall.» Vielmehr soll es ein Verwaltungsverfahren mit einer Einzelfallprüfung und Abhörungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geben. Musterdokumente, wie zum Beispiel Anhörungsschreiben oder mögliche Bußgeldbescheide, würden folgen. Rechtzeitig zum Beginn der Meldepflicht Mitte März würde eine zentrale Meldesoftware für die Thüringer Gesundheitsämter zur Verfügung stehen, kündigte Werner an. Nach einer Umfrage des Ministeriums sind in Altenpflegeeinrichtungen im Schnitt mehr als 80 Prozent der Beschäftigten geimpft - allerdings mit großen regionalen Unterschieden. Werner räumte ein, dass mit dem Erlass noch nicht alle Fragen beantwortet seien. «Insbesondere zu den arbeits- und sozialrechtlichen Fragen braucht es weitere Präzisierungen, die der Bund zugesagt hat», erklärte die Ministerin. Dadurch beständen weiterhin Unsicherheiten sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Arbeitgebern. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist nach dem Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben. An einer Umfrage in 589 Pflegeeinrichtungen, darunter 328 Alten- und Pflegeheimen, zum Impfstatus des Personals hätten sich mehr als zwei Drittel der Befragten beteiligt. Die durchschnittliche Impfquote in diesen Einrichtungen lag bei den Beschäftigten laut Ministerium bei 83 Prozent und bei den Betreuten bei 91 Prozent. Das Ministerium verwies dabei auf Unterschiede zwischen Städten und ländlichen Regionen: Die durchschnittlichen Impfquoten der Einrichtungen betrugen in den Stadtkreisen bei den Beschäftigten 86 Prozent und bei den Betreuten 93 Prozent, in den Landkreisen bei den Beschäftigten 83 Prozent und bei den Betreuten 91 Prozent. Laut Werner ist die Gesamtimpfquote bei den Beschäftigten mit mehr als 80 Prozent höher als bisher angenommen. Es gebe jedoch starke regionale Unterschiede. Deshalb könnte es dazu kommen, «dass es lokal und zeitlich begrenzt zu Versorgungsproblemen kommen könnte». Die Ministerin appellierte erneut, die Impfangebote zu nutzen. |
Quelle: dpa