Branchenmeldungen 04.01.2019
Abschlüsse von Parallelstudium müssen EU-weit anerkannt werden
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EuGH-Urteil zu einem Doppelstudium der Human- und Zahnmedizin
Wer in einem Mitgliedstaat der EU gleichzeitig Abschlüsse in der Human- und Zahnmedizin erworben hat, soll die Möglichkeit haben, beide Berufe EU-weit ausüben zu können. Das hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschlossen.
Grundlage des Urteils war der Fall eines Italieners, der in Österreich an der Universität Innsbruck beide Abschlüsse erworben hatte. Für die Ausübung als Zahnarzt hatte ihm das italienische Ministero della Salute (Gesundheitsministerium) die Erlaubnis erteilt. Als er allerdings auch als Humanmediziner tätig werden wollte, wurde ihm der Titel vom Gesundheitsministerium 2014 verweigert.
Die Klage des italienischen Zahnarztes wurde vor dem EuGH verhandelt, das Urteil wurde im Dezember 2018 veröffentlicht. Darin erklärt der Gerichtshof, dass „die Richtlinie ein System der automatischen Anerkennung der Ausbildungsnachweise vorsieht“, die in der gesamten EU gelten. Voraussetzung ist, dass auch bei einem Parallelstudium Qualität und Niveau beider Studiengänge gewährleistet sein müssen. Die Sicherstellung dessen obliegt dem Staat, in dem die Abschlüsse erworben werden.
Das Urteil des EuGHs kann hier eingesehen werden.