Branchenmeldungen 14.08.2024
Anschluss der Dentallabore an die Telematikinfrastruktur
Voraussichtlich zum Ende dieses Jahres erhalten Dentallabore die Möglichkeit, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden. Sebastian Bauknecht, der beim VDZI u. a. das Thema TI betreut, spricht im Interview über die Chancen, die sich dadurch für Dentallabore ergeben, sowie die Rolle des VDZI bei der Anbindung.
Was ist unter der Telematikinfrastruktur (TI) zu verstehen und welche Vorteile für Dentallabore sind mit der Anbindung verbunden?
Die Telematikinfrastruktur bezeichnet ein sicheres Netzwerk und technische Infrastruktur. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des modernen Gesundheitswesens und spielt auch für zahntechnische Betriebe eine zunehmend bedeutende Rolle. Als sicheres Netzwerk ermöglicht sie den schnellen und sicheren Austausch von Daten sowie Informationen zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen. Durch den digitalen Austausch von Patientendaten und Befunden zwischen Zahnärzten und zahntechnischen Laboren wird die Zusammenarbeit effizienter und transparenter. Dies führt zu einer verbesserten Kommunikation und Koordination bei der Planung und Durchführung zahntechnischer Behandlungen. Durch die Einbindung in die TI können zahntechnische Betriebe einfacher und schneller ihre erbrachten Leistungen abrechnen sowie Verwaltungsprozesse optimieren. Dies kann zu einer erhöhten Effizienz und Kostenersparnis führen. Neben den praktischen Vorteilen ist es auch wichtig, den Aspekt der Datensicherheit und des Datenschutzes zu betonen. Die Telematikinfrastruktur legt großen Wert auf den Schutz sensibler Patientendaten. Durch technische Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzbestimmungen wird sichergestellt, dass die Daten vertraulich und geschützt übertragen werden.
Ist die Anbindung an die TI für die Dentallabore verpflichtend?
Die Nutzung der TI ist im Gegensatz zu den Vertragsärzten freiwillig. Kein Dentallabor kann dazu verpflichtet werden.
Welche Rolle kommt dem VDZI bei dieser Thematik zu?
Im Zuge der Anbindung an die TI gibt es aufseiten des VDZI drei wesentliche Aufgaben. Das ist zunächst die Verhandlung des Vertrags nach § 88 Abs. 1 S. 2 SGB V. In diese Vereinbarung, die mit dem GKV SV getroffen werden muss, werden Festlegungen zu Inhalt und Umfang der elektronisch auszutauschenden Daten sowie Festlegungen zu deren Übermittlung, insbesondere Übermittlungswege und Formate aufgenommen. Mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), die in dieser Sache mit ins Benehmen zu setzen ist, haben wir uns in der Vergangenheit bereits über die auszutauschenden Daten sowie den Übermittlungsweg verständigt.
Welche Daten sind das und auf welchen Übermittlungsweg haben Sie sich geeinigt?
Wir fordern zum Beispiel, dass zukünftig Informationen über vorhandene Materialunverträglichkeiten und Infektionserkrankungen verpflichtend angegeben werden sollen. Darüber hinaus wollen wir, dass die Informationen aus dem Heil- und Kostenplan Teil 1 verpflichtend ausgetauscht werden sollen. Letzteres würde eine Verbesserung zum Status quo darstellen und die Arbeit in den Laboren erleichtern. Hinsichtlich des Übertragungsweges setzen wir auf KIM, das bei den Zahnärzten etabliert ist und dort auf eine breite Akzeptanz stößt.
Nicht jedem Leser wird klar sein, was sich dahinter verbirgt. Erläutern Sie bitte kurz, was KIM bedeutet.
KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und ist eine Funktion der TI. KIM ermöglicht den sicheren und vertraulichen Austausch von Nachrichten, Befunden, Bildern und anderen medizinischen Dokumenten zum Beispiel zwischen Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Apotheken und zahntechnischen Betrieben. Der Datenaustausch erfolgt verschlüsselt und erfüllt hohe Sicherheitsstandards, um den Schutz sensibler Patientendaten zu gewährleisten. Sie können sich KIM wie einen E-Mail-Dienst vorstellen, der den Versand verschlüsselter E-Mails ermöglicht.
Sie hatten zuvor von drei wesentlichen Aufgaben des VDZI gesprochen. Über eine davon, den Vertrag nach § 88 Abs. 1 SGB V, haben wir gesprochen. Was sind die weiteren?
Daneben verhandelt der VDZI mit dem GKV-SV den Vertrag nach § 380 Abs. 2 Nr. 2 SGB V. Dieser regelt die Finanzierung der entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten und orientiert sich an der Vereinbarung, die die Vertragsärzte geschlossen haben. Diese Verhandlungen sind bereits abgeschlossen. Zu Beginn wird jedes Dentallabor, das sich an die TI anschließt, vom GKV-SV eine monatliche Pauschale in Höhe von 192,80 Euro erhalten. Zuletzt ist im § 340 Abs. 1 S. 1 SGB V festgelegt, wie die Ausgabe der Berufsausweise sowie Betriebskarten erfolgt. Für diese Aufgabe zeichnen sich die Handwerkskammern vor Ort verantwortlich. Über deren Portale erfolgt zukünftig die Beantragung und spätere Ausgabe der Berufsausweise. Diese sind Voraussetzung dafür, um sich in der TI als Nutzer zu authentifizieren.
Die Einführung der TI erfordert jedoch auch eine Anpassung und Umsetzung aufseiten der zahntechnischen Betriebe. Es wird notwendig sein, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die benötigten Komponenten einzurichten. Was müssen die Labore hier konkret tun?
Die Labore müssen, wenn sie sich an der TI beteiligen möchten, an verschiedenen Stellen aktiv werden. Zum einen, wenn es darum geht, die monatlichen Pauschalen für die Ausstattungs- und Betriebskosten zu erhalten. Geplant ist, dass deren Beantragung über ein durch den GKV-SV bereitgestelltes Onlineportal erfolgen soll. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem GKV-SV. Hierzu muss jedes Labor vorab eine sog. IK(Institutionskennzeichen)-Nummer beantragen. Zum anderen wird für die Nutzung der TI entsprechende Hardware benötigt, wie unter anderem ein Konnektor oder Kartenleseterminal. Zuletzt muss auch die in den Dentallaboren genutzte Dentalsoftware von den jeweiligen Anbietern modifiziert werden. Das sind sehr vielfältige, aber auch beherrschbare Aufgaben. Der VDZI wird die Innungslabore mit den dafür notwendigen Informationen versorgen und den Mitgliedsinnungen beratend zur Seite stehen, damit die Anbindung auf- seiten der Dentallabore funktioniert.
Vielen Dank für das Interview.
Weitere Informationen zum Thema unter www.vdzi.de
Quelle: VDZI
Dieser Beitrag ist in der ZT Zahntechnik Zeitung erschienen.