Branchenmeldungen 05.04.2019

Ausnahmeregelung: Bald Lücken im Bonusheft erlaubt?



Ausnahmeregelung: Bald Lücken im Bonusheft erlaubt?

Bisher waren fehlende Stempel im Bonusheft ein No-Go – zumindest, wenn bei Zahnersatz Zuschüsse der Krankenkasse gewünscht waren. Diese strikte Regelung, die bisher keine Ausnahmen zuließ, könnte schon bald gelockert werden.

Die große Koalition plant im Zuge des TSVG auch Anpassungen bezüglich des Bonusheftes beim Zahnarzt. Bisher mussten Patient und Praxisteam penibel darauf achten, den jährlichen Kontrollbesuch mit einem Stempel zu belegen. Der Änderungsantrag gesteht Patienten zukünftig Lücken zu – allerdings nur in begründeten Fällen, wie die Hannoversche Allgemeine berichtete. So muss der Patient nachweisen können, dass es ihm nicht möglich war, in dem besagten Jahr einen Zahnarzt aufzusuchen, beispielsweise bei schwerer Krankheit.

Der Antrag sieht darüber hinaus eine Erhöhung der Krankenkassenzuschüsse vor. Bisher galt, dass sich der Festzuschuss auf Kronen, Brücken & Co. bei einem lückenlosen Bonusheft, das fünf Jahre zurückreicht, noch einmal um 20 Prozent erhöht. Nach zehn Jahren wurde dieser um 30 Prozent aufgestockt.

Gesundheitsminister Jens Spahn plant nun sowohl eine Anhebung der Boni bei fünf und zehn Jahren vorbildlicher Bonusheftführung als auch der generellen Bezuschussung. Im Bundestag wird der Vorschlag derzeit beraten.

Foto: Björn Wylezich – stock.adobe.com

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