Branchenmeldungen 01.10.2020
Corona-Hygienepauschale bis zum Jahresende verlängert
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Die Corona-Pandemie mit ihren jetzt wieder steigenden Infektionszahlen bedeutet für Arzt- und Zahnarztpraxen weiter erhöhte Anforderungen an Hygiene und Patientensicherheit. Zur Übernahme der damit verbundenen Mehrkosten und um die hochwertige Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, hatte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit der Bundesärzte- sowie der Bundeszahnärztekammer bereits im Frühjahr einen Vergütungszuschlag abgestimmt. Diese zwischenzeitlich bis Ende September befristete sogenannte Corona-Hygienepauschale wird jetzt – zu angepassten Bedingungen – bis zum Jahresende 2020 verlängert.
Versicherer erstatten den Zuschlag
Ärzte können auf dieser Grundlage ab 1. Oktober je Sitzung nunmehr analog Nr. 245 GOÄ zum 1-fachen Satz in Anrechnung bringen, das entspricht 6,41 Euro. Zahnärzte können in analoger Anwendung der GOZ Nr. 3010 eine Corona-Hygienepauschale von 6,19 Euro abrechnen. Privatversicherte, die eine (Zahn-) Arztrechnung mit diesen Positionen bei ihrem Versicherungsunternehmen einreichen, bekommen die Pauschale im versicherten Umfang erstattet.
Verlängert wurden auch der corona-bedingte Vergütungszuschlag von 1,50 Euro je Behandlung im Heilmittelbereich sowie die Vereinbarungen rund um die Erbringung von telemedizinischen Leistungen in der Psychotherapie.
Quelle: PKV
Foto Teaserbild: jamesteohart – stock.adobe.com