Branchenmeldungen 11.03.2022

eAU: Nicht ausgesetzt, Erprobung verlängert

eAU: Nicht ausgesetzt, Erprobung verlängert

Foto: Denys Rudyi – stock.adobe.com

Diverse Medien berichteten, dass die Einführung der eAU ausgesetzt wird. Das BMG klärt nun auf.

Entgegen der jüngsten Berichterstattung bekräftigt das BMG gegenüber der KZBV weiter die verpflichtende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 1. Juli 2022. Lediglich die Erprobungsphase für das Arbeitgeberabrufverfahren wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Aufgrund noch zu behebender technischer Schwierigkeiten greift das BMG damit die von der KZBV bereits Ende 2021 abgegebene Empfehlung auf. Die darin dargestellte Übergangslösung hat für das erste Halbjahr 2022 unverändert Geltung.

Quelle: Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

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