Branchenmeldungen 15.10.2021
Sicherstellung des Arzt- und Berufsgeheimnisses gefordert
Auf europäischer Ebene sind die Beratungen über eine Verordnung über „Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“, kurz E-Evidence-Verordnung, in der Schlussphase. Auf Initiative der BZÄK hat der Council of European Dentitsts (CED) den EU-Gesetzgeber aufgefordert, das Arzt- und Berufsgeheimnisses zu wahren und entsprechende Ausnahmen in der geplanten Verordnung zu verankern.
Die E-Evidence-Verordnung soll es nationalen Polizei- und Justizbehörden ermöglichen, einfacher auf elektronische Beweismittel wie E-Mails oder Chat-Verläufe zuzugreifen. Strafverfolgungsbehörden sollen die Befugnis erhalten, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen in EU-Mitgliedstaaten sowie Drittstaaten unmittelbar zur Herausgabe von Bestands-, Zugangs-, Transaktions- und Inhaltsdaten zu verpflichten.
Quelle: Newsletter der BZÄK, Klartext