Branchenmeldungen 12.06.2024
Gerechter Unternehmerlohn? Was unterm Strich übrig bleibt
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Zahnärzte fahren Porsche und haben ein Haus in der Toskana. Das ist in der Gesellschaft ein gängiges Bild des Berufsstandes. Die Realität sieht jedoch in nicht wenigen Fällen anders aus. Haben Sie das Gefühl, für Ihre Arbeit gerecht entlohnt zu werden? Die meisten Zahnärzte werden diese Frage vermutlich mit einem klaren „Nein“ beantworten. Doch für unsere Leistungen und unseren Einsatz sollten wir auch entsprechend entlohnt werden. Wo die Schwachstellen in der Praxis liegen und welche Lösungen wir nutzen können, zeigt der folgende Beitrag.
Was eine entsprechende – oder besser gerechte – Entlohnung im Einzelnen bedeutet, kann ich leider nicht beantworten. Aber im Vergleich mit anderen Berufsgruppen sollte natürlich immer unsere Ausbildung, der Einsatz, die Verantwortung und das Risiko des Praxisinhabers berücksichtigt werden. Was sollte ein Zahnarzt also verdienen?
Unterm Strich
Wenn ich bei Beratungen den Kollegen frage, wie hoch der Verdienst im letzten Kalenderjahr war, ernte ich regelmäßig Achselzucken. Wenn es gut geht, bekomme ich den Einnahmenüberschuss der Dezember BWA genannt. Auf meine Nachfrage, was diese Zahl als Nettolohn pro Monat für den Zahnarzt bedeutet, kommen die wildesten Antworten. Das Jahrbuch der KZVB weist einen Median von 150.600 Euro pro Jahr als Gewinn pro Praxisinhaber aus. Wer diese Zahl durch zwölf teilt, wird auf Dauer privat in die Misere rutschen. Schließlich müssen Steuern, Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlt werden. Plötzlich bleiben nur noch 41.600 Euro übrig. Wenn Sie dann, wie der Durchschnittszahnarzt 35 Stunden am Stuhl arbeiten und 10 Stunden für Verwaltung und Fortbildung aufbringen, ergibt sich bei 13 Gehältern ein Nettoeinkommen von 2488 Euro pro Monat bezogen auf eine 37-Stunden-Woche. Das ist deutlich zu wenig für das, was Sie leisten.
Steuerberatung ist auch Beratung
Jeder von uns besucht viele Fortbildungen über Zähne. Aber wie schaut es mit betriebswirtschaftlichem Wissen aus? Hat Ihr Steuerberater Sie über diesen Sachverhalt jemals aufgeklärt? Es ist nicht sinnvoll, einen Steuerberater nach der örtlichen Nähe auszusuchen. Ihr Steuerberater muss spezialisiert sein und sich ohne Zögern mit der Behandlungsstatistik auskennen, um Sie betriebswirtschaftlich zu fördern. Fragen Sie doch Ihren Steuerberater, wie viele Zahnärzte er in seiner Mandantschaft hat. Wurden Sie von Ihrem Steuerberater aktiv auf Möglichkeiten der Gewinnsteigerung angesprochen? Wenn Sie diese Frage mit einem Nein beantworten, sollten Sie zeitnah in Beratung investieren. So wie wir Zahnärzte für unsere Zeit bezahlt werden wollen, so werden Sie auch für betriebswirtschaftliche Beratung investieren müssen. Ein befreundeter Steuerberater sagt zu Recht, dass der Spaß erst bei 300.000 Euro Gewinn anfängt. Tun Sie etwas, damit Sie Spaß haben.
Gewinn muss gesteigert werden
Eine Steigerung des Praxisgewinns lässt sich über zwei Schienen erreichen. Entweder die Ausgaben reduzieren oder die Einnahmen erhöhen. Bei ersterem ist die Stellschraube nur sehr klein. Schon in der nahen Vergangenheit sind die Kosten deutlich gestiegen und in der Zukunft werden die Ausgaben noch mehr steigen. Sei es die Praxismiete, der Einkauf oder am stärksten die Personalkosten. Es wird aufgrund des Personalmangels zu deutlich erhöhten Ansprüchen der Mitarbeiter kommen. Die Kosten in der Praxis werden galoppierend nach oben gehen.
Was bleibt übrig?
Über mehrere Wege kann eine Steigerung der Einnahmen erreicht werden. Die einfachste, aber am wenigsten sinnvolle Lösung ist die Erhöhung der Arbeitsstunden. Doch wer hat schon noch Lust, am Samstag zusätzlich zu arbeiten? Und würde sich dazu Personal finden? Die zweite Möglichkeit ist die Erhöhung des Praxis-Stundenumsatzes. Der „Durchschnittszahnarzt“ muss pro Stunde 33 Euro mehr umsetzen, um den Gewinn um 50.000 Euro zu erhöhen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Die erste ist mehr Umsatz durch die Mitarbeiter zu generieren. Dazu gehören so klare Punkte wie Prophylaxe, aber auch andere delegierbare Leistungen in der ZE und der PA. Es gibt zahnärztliche Praxen, die mit der Prophylaxe mehr Umsatz erzielen als mit Leistungen des Zahnarztes. Perfekt umgesetzt haben die Delegation manche Kieferorthopäden, die außer Kontrolle kaum noch Leistungen am Patienten selbst erbringen. Natürlich gibt es auch Praxen, in denen nur sehr wenig delegierbar ist, wie beispielsweise bei endodontischem Schwerpunkt. Der zweite Punkt der Umsatzsteigerung ist der Preis für die erbrachten Leistungen. Der seit über 30 Jahren stagnierende Punktwert in der GOZ ist dafür natürlich absolut kontraproduktiv. Es gibt nur einen Weg und das ist eine höhere Eigenbeteiligung des Patienten.
Eine Beispielrechnung
Lassen Sie mich anhand der endodontischen Behandlung am Zahn 11 eine Rechnung aufstellen: Das Kassenhonorar (ViPr, I, Rö2, WK, Rö2, WF, Rö2, F1) beträgt ca. 128 Euro. Bei einem Stundenumsatz von 320 Euro dürften Sie dafür 24 Minuten brauchen – mit Aufklärung und Dokumentation. Ich persönlich schaffe es nicht, in dieser Zeit eine vernünftige Leistung abzuliefern. Wie viel Zeit setzen Sie dafür an? Die Differenz muss der Patient selbst zahlen. Wie viel soll dann die Endo kosten? Ich kann und mag Ihnen da keine Zahl nennen, nachdem es unter anderem sehr von Ihren Ansprüchen bei der Qualität und der damit benötigten Zeit abhängt. Ich bitte Sie aber zu bedenken, dass bei der Berechnung nicht die vorher genannten 320 Euro pro Stunde anzusetzen sind. Bei einem Großteil Ihrer erbrachten Leistungen haben Sie keinen Einfluss auf die Honorarhöhe. Sie müssen bei der Kalkulation der Zuzahlung immer einen deutlich höheren Satz zugrunde legen. Ich gehe davon aus, dass es bei den meisten Praxen notwendig ist, für „frei kalkulierbare“ Behandlungen von einem Honorar-Stundenumsatz von 500 Euro auszugehen. Dies bedeutet für die Endo am Zahn 11 bei einer angenommenen Behandlungsdauer von einer Stunde eine Eigenbeteiligung des Patienten in Höhe von 372 Euro. Im ersten Moment werden Sie über diese Zahl schlucken – der Patient auch. Bei einer solchen Umsetzung werden Sie aber eine langfristige Zufriedenheit aller erreichen. Für den Patienten, der eine saubere und dauerhafte (heute nachhaltige) zahnärztliche Behandlung erfährt. Ihre Mitarbeiter, die leistungsgerecht bezahlt werden können, dadurch motivierter sind und nicht der Gedanke eines Wechsels aufkommt. Aber auch der Praxisinhaber, der jeden Patienten so behandeln kann, wie er auch seine eigene Familie behandeln würde und am Jahresende trotzdem betriebswirtschaftlich zufrieden ist.
Mein klarer Rat ist: Investieren Sie in Beratung, die Ihnen hilft, die Praxis betriebswirtschaftlich für die Zukunft so aufzustellen, dass Sie Spaß an der Arbeit haben. Aus meiner Sicht haben wir den schönsten Job der Welt. Egal, ob es für den einen das Wichtigste ist, Implantate zu setzen, gute Endo zu machen oder zu sehen, dass die Prophylaxe funktioniert und die Patienten ihre Zähne lange gesund behalten können.
Dieser Artikel ist in der ZWP Spezial erschienen.