Branchenmeldungen 12.02.2016
Heil- und Kostenplan: Neue Angabepflicht des Herstellungsortes
Für den Bereich Zahnersatz haben sich mit Wirkung zum 1. Februar 2016
die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband auf
eine Neuregelung zur Angabe des Herstellungsortes auf dem Heil- und
Kostenplan verständigt. Danach ist der Heil- und Kostenplan um die Angabe des voraussichtlichen Herstellungsortes bzw. Herstellungslandes des Zahnersatzes ergänzt worden. Die Aufklärungspflicht des Zahnarztes gegenüber dem Patienten wurde um diesen Punkt erweitert, der Patient bestätigt diese mit seiner Unterschrift. Die Neuregelung wird vom Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) begrüßt. Er sieht in dieser Neuregelung lediglich eine längst fällige Umsetzung der bereits seit dem 1. Januar 2005 bestehenden gesetzlichen Informationspflichten nach § 87 1a SGB V. Diese wurden vom Gesetzgeber damit begründet, dass Versicherte und Krankenkassen über den Herstellungsort bzw. das Herstellungsland der abrechnungsfähigen zahntechnischen (Teil-)Leistungen informiert werden. Dadurch sollte Abrechnungsmanipulationen mit zum Beispiel im Ausland hergestelltem Zahnersatz zulasten Versicherter und Krankenkassen entgegengewirkt werden. „Die bisher fehlende Umsetzung dieser gesetzlichen Pflicht ist vom VDZI seit 2005 immer wieder kritisiert worden. Wir freuen uns daher, dass mit dieser klarstellenden Neuregelung der Transparenzgedanke gefördert und die Patientensouveränität in einem wichtigen Punkt entscheidend gestärkt wird“, so Uwe Breuer, Präsident des VDZI.
Quelle: VDZI