Branchenmeldungen 22.12.2025

Im Bundestag beschlossen: Mehr Verbraucherschutz bei Online-Verträgen

Im Bundestag beschlossen: Mehr Verbraucherschutz bei Online-Verträgen

Foto: IMRAN Generiert mit KI – stock.adobe.com

Der Verbraucherschutz bei Vertragsschlüssen im Internet wird verbessert. Mit einem einfachen Klick sollen künftig online geschlossene Verträge widerrufen werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag am 19. Dezember beschlossen.

Verträge, die über das Internet geschlossen werden, sollen einfacher widerrufen werden können. Aus diesem Grund werden Anbieter künftig verpflichtet, eine klar erkennbare und jederzeit zugängliche Schaltfläche zu schaffen. Das besagt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts, das der Bundestag beschlossen hat.

Inhalte müssen verständlich sein

Zudem soll die Pflicht zur „angemessenen Erläuterung“ gestärkt werden: Die Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen sicherstellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die wesentlichen Vertragsinhalte verstehen. Das bedeutet im Online-Bereich auch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.

Rechtssicherheit beim Widerruf

Der Widerruf eines Vertrags über Finanzdienstleistungen soll künftig nur noch innerhalb von zwölf Monaten und 14 Tagen möglich sein. Für Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten. Das schafft Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen. Die bisher unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit wird somit klar begrenzt und langwierige Rechtsstreitigkeiten werden vermieden.

Außerdem sollen Unternehmen die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr in Papierform übermitteln müssen. Mit der Änderung soll der zunehmenden Digitalisierung Rechnung getragen werden.

Kopie der Patientenakte

Zudem bestimmt das Gesetz, dass Patientinnen und Patienten künftig einen grundsätzlichen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Patientenakte haben. Damit setzt die Bundesregierung eine Forderung des Europäischen Gerichtshofs um.

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