Branchenmeldungen 23.01.2026
Land erweitert Förderung für Praxis- und Apothekengründungen
Die Landesregierung weitet die Förderung für die Gründung oder Übernahme von Arztpraxen und Apotheken in ländlichen Gebieten aus. Seit Jahresbeginn kann eine Niederlassung jeweils mit maximal 50.000 Euro aus Landesmitteln gefördert werden, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Bislang lag der Höchstbetrag bei 40.000 Euro. Zudem würden nun auch bislang von der Förderung ausgeschlossene Verwandte ersten Grades von Heilberuflern, die sich in bestimmten Regionen niederlassen wollen, einbezogen.
Mit der unter der rot-rot-grünen Vorgängerregierung eingeführten Niederlassungsförderung für selbstständige Heilberufler will das Land die Gesundheitsversorgung in kleinen Städten und Gemeinden für die nächsten Jahre sicherstellen. In Thüringen sind derzeit 96 Hausarzt- und etwa fünf Kinderarztsitze zu besetzen, wie aus einer Übersicht der Kassenärztlichen Vereinigung hervorgeht. Engpässe gibt es auch bei Augenärzten, Hautärzten, Neurologen und HNO-Ärzten.
Netz an Zahnärzten und Apotheken nicht mehr so dicht
Zuletzt hatten sich auch regionale Versorgungslücken bei Zahnärzten entwickelt /- nachdem Thüringen viele Jahre zu den Bundesländern mit dem dichtesten Zahnarztnetz gehört hatte. Viele Zahnärzte finden keine Nachfolger für ihre Praxen. Seit Jahren sinkt zudem die Zahl der Apotheken, laut Landesapothekerkammer gab es zu Jahresbeginn 474 Apotheken in Thüringen, rund 110 weniger als im Jahr 2010.
Die Höhe der im Einzelfall ausgereichten Fördersumme ist unter anderem abhängig von der jeweiligen Berufsgruppe und der Einwohnerzahl der Orte, in denen die Heilberufler Praxen oder Apotheken neu gründen beziehungsweise bestehende übernehmen wollen. Zusätzlich können laut Ministerium auch Förderungen für den Ausbau der Barrierefreiheit von bis zu 5.000 Euro gewährt werden.
Von der Erweiterung des Förderkreises auf Verwandte ersten Grades von Inhabern bestehender Praxen oder Apotheken dürften vor allem deren Kinder profitieren, die diese weiterführen wollen.
Quelle: dpa