Branchenmeldungen 13.01.2026

Mehr Chancengleichheit bei Prävention: Zähneputzen in Berliner Kitas verbindlich

Das Land Berlin hat das Zähneputzen in Kindertagesstätten in sein Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) aufgenommen und so erstmals den Einrichtungen dazu klare Vorgaben gemacht.

Mehr Chancengleichheit bei Prävention: Zähneputzen in Berliner Kitas verbindlich

Foto: annanahabed – stock.adobe.com

Damit folgt Berlin endlich den langjährigen Forderungen relevanter Körperschaften und Verbände – Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin, Kassenzahnärztlicher Vereinigung (KZV) Berlin, Landesarbeitsgemeinschaft Berlin zur Verhütung von Zahnerkrankungen (LAG Berlin) sowie Krankenkassen – und stärkt den Stellenwert zahnmedizinischer Prävention, insbesondere für sozial benachteiligte Kinder. Zähneputzen in Kitas und die Teilnahme an zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen soll gerade Kindern aus sozial schwachen und bildungsfernen Familien eine gleiche Chance auf Prävention bieten und dazu beitragen, Karies einzudämmen und die Lebensqualität langfristig zu verbessern.

Zusätzlich ersetzt nun eine Widerspruchslösung für die Teilnahme von Kita-Kindern an zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen die bisherige Einwilligungspflicht der Eltern. Diese Änderungen des KitaFöG sind nach Beschuss des Abgeordnetenhauses vom 4. Dezember 2025 mit Wirkung zum 24. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Berliner Bildungsprogramm muss neue Vorgaben nun konkretisieren

Zentral ist nun die Umsetzung in den Einrichtungen. Dazu muss das Berliner Bildungsprogramm die neuen Vorgaben praktikabel und alltagstauglich für Kita-Träger und Fachkräfte konkretisieren.

Wichtig für die Umsetzung präventiver Maßnahmen in den Einrichtungen ist die Zusammenarbeit zwischen pädagogischen Fachkräften, dem öffentlichen Gesundheitsdienst (insbesondere den Zahnärztlichen Diensten) und den in der Gruppenprophylaxe tätigen Kräften der LAG Berlin.

Die „Zielematrix Mund- und Zahngesundheit“ der Landesgesundheitskonferenz hat maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Entwickelt wurde sie von der zahnärztlichen Selbstverwaltung, den Zahnärztlichen Diensten des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der LAG Berlin und Krankenkassen.

Der Anfang ist gemacht, weitere Schritte müssen folgen

Bild von einem Quotenzeichen
„Die gesetzliche Verankerung der täglichen Zahnpflege ist ein wichtiger Schritt für die Prävention im Kita-Alltag. Sie eröffnet Kindern unabhängig von ihrem familiären Hintergrund bessere Chancen auf eine gesunde Entwicklung. Entscheidend ist nun, dass die neuen Vorgaben in der pädagogischen Praxis gut umgesetzt werden“, erläutert Andreas Dietze, Geschäftsführer der LAG Berlin.

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Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin sagt: „Das Thema Zähneputzen in der Kita war in unseren Augen lange ein Sorgenkind und wurde insbesondere während und nach Corona vernachlässigt. Wir haben uns für das verpflichtende Zähneputzen in der Kita in unzähligen Gesprächen mit der Politik und in den entsprechenden Gremien eingesetzt. Daher begrüßen wir es sehr, dass die Politik dieses wichtige Anliegen gesetzlich und damit für die Kitas verbindlich verankert hat.“

Dr. Jana Lo Scalzo, stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZV Berlin, ergänzt: „Die zahnmedizinische Prävention ist ein absolutes Erfolgsmodell in der Medizin und wir freuen uns sehr, dass unserem Wunsch, das Zähneputzen in Kindertagesstätten verpflichtend zu machen, nun nachgekommen wurde. Gerne unterstützen die zahnärztlichen Einrichtungen bei der Umsetzung. Darüber hinaus müssen wir gemeinsam mit der Politik und freien Trägern noch Konzepte erarbeiten, wie die Zahngesundheit von Kindern, die nicht in einer Kita betreut werden, unterstützt werden kann.“

Quelle: KZV Berlin, ZÄK Berlin, LAG Berlin

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