Branchenmeldungen 04.05.2020

Schutzschirm für Zahnärzte geringer als geplant

Ein geplanter Schutzschirm für Zahnärzte, Therapeuten und bestimmte Reha-Einrichtungen soll nach einem Medienbericht an diesem Dienstag in Kraft treten – allerdings für Zahnärzte in geringerem Umfang als ursprünglich vorgesehen. Nach der Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen Zahnärzte wegen ihrer Einnahmeausfälle zwar weiterhin 90 Prozent der Vergütung aus dem letzten Jahr erhalten, diese nun aber komplett zurückerstatten müssen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Montag) berichtet. Geplant gewesen sei, dass sie am Ende des Jahres 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe als zusätzliche Hilfe hätten behalten dürfen.

Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten erhalten dem Bericht zufolge 40 Prozent der Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss. Einrichtungen des Müttergenesungswerks und gleichartige Einrichtungen sollen wie bereits stationäre Rehabilitationseinrichtungen 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ersetzt bekommen.

Auch für die Pflege gibt es demnach Verbesserungen: So wird der monatliche Pauschalbetrag, den die Pflegeversicherung für sogenannte Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege zahlt, befristet von 40 auf 60 Euro angehoben. Dabei handelt es sich unter anderem um Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel.

Quelle: dpa

Foto Teaserbild:  hkama – stock.adobe.com

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