Branchenmeldungen 05.12.2014
Surfen in sozialen Netzwerken im Job vorher mit Chef abklären
Bevor Arbeitnehmer im Job ihre privaten Accounts in sozialen Netzwerken nutzen, sollten sie das mit dem Chef klären. Ist das Surfen im Netz zu privaten Zwecken bei der Arbeit generell untersagt und Mitarbeiter besuchen Facebook, Xing und Co, kann ihnen eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung drohen. Darauf weist Jens Günther hin, Rechtsanwalt und Experte für Arbeitsrechtsfragen in München.
Bevor sich Arbeitnehmer regelmäßig am Arbeitsplatz zum Beispiel bei Facebook- oder Twitter einloggen, sollten sie sich beim Betriebsrat oder beim Arbeitgeber erkundigen, ob es bestehende Regelungen dafür gibt. Gibt es keine, ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Nutzung des Internets zu privaten Zwecken im Job untersagt ist.
Quelle: dpa