Branchenmeldungen 09.02.2017

Tod nach Zahn-OP: Zahnarzt kommt mit Geldstrafe davon



Tod nach Zahn-OP: Zahnarzt kommt mit Geldstrafe davon

Foto: © sudok1 – fotolia.com

Ostern 2014 klagt Konstantin K. über starke Zahnschmerzen, wird Tage später aufgrund eines Abszesses operiert und landet im Koma. Zehn Monate später ist der junge Mann tot. Schwerwiegende Behandlungsfehler sind schuld – fahrlässige Tötung lautet jetzt das Urteil vom Landgericht Bielefeld. Dennoch kommt der behandelnde Zahnarzt mit einer Geldstrafe davon.

Der zahnärztliche Notdienst überwies Konstantin K. Ostern 2014 aufgrund eines Mundbodenabszesses an einen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen in Bielefeld. Die notwendige OP sollte am nachfolgenden Dienstag in der Privatpraxis des Chirurgen stattfinden, obwohl solche Eingriffe standardmäßig in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Während der OP kam es zu Komplikationen, die Luftröhre des 46-jährigen Patienten schwoll an, ein Luftröhrenschnitt war zunächst aufgrund der massiven Schwellungen nicht möglich. Als der hinzugerufene Notarzt die Praxis erreichte und mit den Wiederbelebungsmaßnahmen begann, war das Gehirn von Konstantin K. bereits 40 Minuten ohne Sauerstoff.

Aufgrund des schweren Hirnschadens, der durch den zu langen Sauerstoffmangel hervorgerufen wurde, fiel der junge Mann ins Koma. Zehn Monate wurde er künstlich ernährt und in einer Pflegeeinrichtung in Bad Oeynhausen behandelt. Seine Familie gab in der ganzen Zeit die Hoffnung auf ein Wunder nicht auf, doch am Ende verlor Konstantin K. den Kampf und starb.

Der Fall wurde nun vor dem Landgericht Bielefeld behandelt, dem Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen fahrlässige Tötung bescheinigt. Die OP hätte nicht ohne einen anwesenden Anästhesisten und bestenfalls in einem Krankenhaus durchgeführt werden sollen. Auch zur OP-Vorbereitung hätten zumindest ein Ultraschall, wenn nicht sogar ein CT der Atemwege gehört, um abzuklären, wie weit die Luftröhre bereits von der Schwellung des Mundbodenabszesses betroffen ist. Als es zum Kreislaufzusammenbruch des Patienten kam, war ebenfalls die Beatmung mittels Sauerstoffmaske aufgrund der zugeschwollenen Luftröhre nicht die richtige Maßnahme.

Zwei Gutachter hatte die Staatsanwaltschaft beauftragt, den Fall zu beurteilen. Etliche Fehler wiesen die Experten dem behandelnden Chirurgen nach; dennoch bestreitet dieser, falsch gehandelt zu haben. 45.000 Euro muss er nun Strafe zahlen und ist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Quelle: Radio Gütersloh

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