Branchenmeldungen 19.01.2017

Zahnarzt lässt Maler auf Kosten sitzen



Zahnarzt lässt Maler auf Kosten sitzen

Foto: © fox17 – fotolia.com

6’000 Franken schuldet ein Schweizer Zahnarzt einem Maler, den er für die Umbauten seiner Praxis 2015 beauftragte. Der Maler zog daraufhin vor das Krienser Bezirksgericht. Weder der Zahnarzt noch sein Anwalt hielten es jedoch für nötig, zum Verhandlungsbeginn vor Gericht zu erscheinen.

2015 erteilte der beschuldigte Zahnarzt dem Maler den Auftrag, die Malerarbeiten seines Praxisumbaus zu übernehmen. Leider erfolgte dies, wie so oft üblich im Gewerbe, nur mündlich. 5’000 Franken betrug der Kostenvoranschlag, durch anfallende Zusatzarbeiten kam die Endsumme von 6’000 Franken zustande. Doch den Rechnungsbetrag hat der Zahnarzt bis heute nicht beglichen. Er ist der Meinung, dass er den Maler für die Arbeiten in seiner Praxis nicht beauftragt habe und ihm somit auch nichts schulde.

Dass dennoch Malerarbeiten in seiner Praxis verrichtet wurden, lässt der Angeklagte dabei scheinbar völlig ausser Acht. Das Gericht sprach ihn auch dementsprechend, trotz Abwesenheit, schuldig. Der Zahnarzt muss nun die Rechnung von 6’000 Franken begleichen sowie die angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 3’080 Franken bezahlen.

Quelle: Luzerner Zeitung

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