Branchenmeldungen 23.01.2026
Kindeswohlgefährdung in der Zahnarztpraxis: „Der Umgang mit dem Verdacht stellt das größere Problem dar“
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Frau Saßmannshausen, Zahnärztinnen und Zahnärzte sehen Verletzungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich oft sehr früh. Wie gut sind Behandler aus Ihrer Sicht darauf vorbereitet, solche Anzeichen richtig einzuordnen?
Die Einordnung dieser Anzeichen gelingt häufig richtig. Zum Teil erleben Kolleginnen und Kollegen ein „ungutes Bauchgefühl“ mit dem man häufig richtig liegt. Der Umgang mit diesem Verdacht stellt leider das größere Problem dar.
Wo erleben Sie derzeit die größten Unsicherheiten im Umgang mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im zahnärztlichen Praxisalltag?
Die größte Hürde scheint in der Kontaktierung der Jugendämter zu liegen. Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte haben Sorge, dass sie ihre Schweigepflicht verletzen oder sich gar selbst in Gefahr bringen.
Welche Rolle spielt die Kinderschutzleitlinie in der täglichen Praxis, und wie bekannt ist sie Ihrer Einschätzung nach unter Zahnärztinnen und Zahnärzten?
Die Kinderschutzleitlinie gibt einen sehr guten Leitfaden im Umgang mit Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung. Mir selbst hat die Leitlinie sehr geholfen, eine größere Handlungskompetenz zu erlangen. Leider scheint die Kinderschutzleitlinie relativ unbekannt bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten zu sein, was womöglich daran liegt, dass der Kinderschutz bislang noch keinen Einzug in die zahnmedizinische Lehre gefunden hat.
Was möchten Sie mit der bundesweiten Umfrage konkret erfassen, und welche Fragestellungen stehen dabei im Mittelpunkt?
Es soll erfasst werden, ob die Kinderschutzleitlinie unter Zahnärztinnen und Zahnärzten überhaupt bekannt ist. Außerdem erheben wir Daten wie in der Vergangenheit mit Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung umgegangen wurde. Beispielsweise ob Jugendämter oder Familienhilfen kontaktiert worden sind. Zusätzlich wollen wir Wünsche über mögliche Fortbildungen in diesem Bereich abfragen.
Was erhoffen Sie sich von den Ergebnissen, und wie sollen diese nach Abschluss der Befragung weiter genutzt werden?
Das groß gesteckte Ziel ist es den Kinderschutz in ganz Deutschland zu verbessern. Statistisch gesehen kommt auf jeden Zahnmediziner in Deutschland ein Kind, welches von Kindeswohlgefährdung betroffen ist. Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten Unsicherheiten im Umgang mit Verdachtsfällen ablegen können und Strukturen aufbauen, welche dem Kind zu Gute kommen. Der Kontakt zu Behörden und Kinderschutz-Anlaufstellen sollte keine Ängste auslösen. Zusätzlich besteht das Ziel den Kinderschutz fest im Lehrplan der Studierenden zu verankern, um zukünftigen Generationen eine höhere Handlungskompetenz zu ermöglichen. Niemand soll aus Sorge oder Unsicherheit bei einer Kindeswohlgefährdung einfach wegsehen.